Akte 
Sitzung 25. September 1975
Entstehung
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zu § 8

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Sämtliche Anträge außer Satzungsänderungen, nässen mit Stimmen­mehrheit der Anwesenden angenommen werden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgclehnt.

§ 9

Kassenrecht:

"eben laufenden Ausgeben kann der geschäftsführende Vorstand mit Genehmigung des Verstandes über einen Betrag von DH ioo,oo (in './orten "einhundert Deutsche Mark) frei verfugen; darüber hinaus hat ein Mitgliederbeschluß zu erfolgen.

§ 1o

Austri'

Der Freiwillige Austritt Ende des Geschäftsjahres freiwillige Austritt ist

eines Mitgliedes muß schriftlich zum bei dem Vorstand eirgegangen sein. Der nur am Ende des Geschäftsjahres möglich.

Nach dem Ausscheiden verliert

das Mitglied sämtliche Ansprüche

gegenüber dem Anglerclub Horressen e.V.

§ 11

Ausschließung:

I. Per Ausschluß eines Mitgliedes mut erfolgen, wenn:

1. durch eigenes Verschulden seinen Verpflichtungen dem Ang­lerclub gegenüber nicht nachgekommen ist,

2. sich durch Fischereivergehen und Übertretungen strafbar gemacht hat.

II. Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es:

1. durch unkameradschaftl.ichec Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt;

2. In Versammlungen oder Sportveranstaltungen Anglerkameraden grundlos beleidigt.

über den Ausschluß entscheidet die Der Ausschluß ist dom Betreffenden brief mitzuteiler.

Mitgliederversammlung, schfiftlich durch Finschreibc-

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Auflösupr ;

Verbleiben keine sechs Mitglieder als aufgelöst betrachten.

Dan noch vorhandene Vermögen wird VerfüFwsr bestellt.

mehr im Verein, so kann er sich dem Deutschen Boten Kreuz zur

§

'3

Änderungen vorstehender fatzur.r k rornlversommlurz mit 2/3 Mehrheit genommen werden.

nnon nur in der H't^liederr^ der erschienenen Mitglieder vor