Akte 
Sitzung 25. September 1975
Entstehung
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Vorstand:

Der Vorstand besteht aus dem:

Vorsitzenden stellv. Vorsitzenden Kassierer Jugendwart Fischereiaufseher und Gewässerwart

Zur Geschäftsführung, gerichtlichen und außergerichtlichen Vertre­tungen wird der Vorstand im Sinne von § 26 BGB:

a ) b)

der 1. Vorsitzende

der stellvertretende Vorsitzende

berufen. Jeder von ihm kann d&n Verein allein vertieten.

Der Vorstand wird 'für 2 Jahre in einer Mitgliederversammlung gewählt, Wiederwahl ist möglich.

Die Wahl kann bei Kandidieren von nur einem Bewerber per Akklama­tion erfolgen. Beimehreren Vorschlägen muß eine geheine Wahl (Stimmzettel) angewandt werden.

Ein Mitglied des Vorstandes darf nicht dem Vorstand eines anderen Angelsportvereins angeboren. Vorstandsmitglieder können bei Ver­liesen zwingender Gründe durch den Beschluß einer Mitgliederver­sammlung ihres Amtes enthoben werden.

Kassierer:

Der Kassierer ist verpflichtet:

1. ) Alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Belegenilaüfend zu

verbuchen; der Zweck und der Zahltag muß ersichtlich sein,

2. ) Den Revisoren jeder Zeit Einsicht zu gewähren.

§ 8

v

ersammlurgen:

Der Verstand ist verpflichtet jedes Jahr eine Mitglieder-Jahres- hauptversammlung einzuberufen.Die Einladung hat mit einer Frist von 3o Tagen mit Beifügung der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen.

Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muß folgende Punkte enthalten:

ä) Geschäftsbericht des Vorstandes

b) Kassen- und Kas^enrevisionsbericht

c) Entlastung des Kassierers und des Vorstandes

d) Verschiedenes.

Die Jahreshauptversammlung dient dazu jeweils zwei neue Kassenrevisioren zu wühlen. Die gewählten Kassenrevisioren dürfen keinem anderen Angel­sportverein angehören.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand je nach Be­darf einberufen. Die Einladungen zu diesen Versammlungen sind durch Anschrsiben aller Mitglieder bekanntzugeben.

t'ber jede abgehaltene Versmmlung und Vorstandssitzung ist eine Protokoll zu führen? und von einem der Versitzenden abzuzeichnen.