Vorstand:
Der Vorstand besteht aus dem:
Vorsitzenden stellv. Vorsitzenden Kassierer Jugendwart Fischereiaufseher und Gewässerwart
Zur Geschäftsführung, gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretungen wird der Vorstand im Sinne von § 26 BGB:
a ) b)
der 1. Vorsitzende
der stellvertretende Vorsitzende
berufen. Jeder von ihm kann d&n Verein allein vertieten.
Der Vorstand wird 'für 2 Jahre in einer Mitgliederversammlung gewählt, Wiederwahl ist möglich.
Die Wahl kann bei Kandidieren von nur einem Bewerber per Akklamation erfolgen. Beimehreren Vorschlägen muß eine geheine Wahl (Stimmzettel) angewandt werden.
Ein Mitglied des Vorstandes darf nicht dem Vorstand eines anderen Angelsportvereins angeboren. Vorstandsmitglieder können bei Verliesen zwingender Gründe durch den Beschluß einer Mitgliederversammlung ihres Amtes enthoben werden.
Kassierer:
Der Kassierer ist verpflichtet:
1. ) Alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Belegenilaüfend zu
verbuchen; der Zweck und der Zahltag muß ersichtlich sein,
2. ) Den Revisoren jeder Zeit Einsicht zu gewähren.
§ 8
v
ersammlurgen:
Der Verstand ist verpflichtet jedes Jahr eine Mitglieder-Jahres- hauptversammlung einzuberufen.Die Einladung hat mit einer Frist von 3o Tagen mit Beifügung der Tagesordnung schriftlich zu erfolgen.
Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muß folgende Punkte enthalten:
ä) Geschäftsbericht des Vorstandes
b) Kassen- und Kas^enrevisionsbericht
c) Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
d) Verschiedenes.
Die Jahreshauptversammlung dient dazu jeweils zwei neue Kassenrevisioren zu wühlen. Die gewählten Kassenrevisioren dürfen keinem anderen Angelsportverein angehören.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vorstand je nach Bedarf einberufen. Die Einladungen zu diesen Versammlungen sind durch Anschrsiben aller Mitglieder bekanntzugeben.
t'ber jede abgehaltene Versmmlung und Vorstandssitzung ist eine Protokoll zu führen? und von einem der Versitzenden abzuzeichnen.

