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Punkt 11/2, Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Weiterveräußerung eines mit einem Rückkaufrecht der Stadt belasteten Grundstückes auf der Vorbehaltsfläche, Vorlage Nr. 160
Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der Stadt Montabaur die Weiterveräußerung der Flurst. Nr. 283 in der Fl. 51 = 7,97 ar zum seinerzeitigen Ankaufspreis von 25,-- DM/qm zuzüglich der anteiligen Erschließungskosten durch die Eheleute Wilhelm und Anette Mangels an die Eheleute Dr. Norbert Heinen, Montabaur.
Voraussetzung ist, daß die Erwerber bis zum 31. 12. 1976 mit dem Bau eines Wohnhauses auf diesem Grundstück beginnen und der Stadt Montabaur ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis bei einer Verletzung dieser Auflage einräumen. Bei einer Rückübertragung gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Erwerber. Diese Verpflichtungen sind vertraglich und grundbuchamtlich abzusichern.
Bürgermeister Mangels hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungssaal verlassen. Den Vorsitz hat der 1. Beigeordnete, Herr Vogel, geführt.
Außerdem haben die Ratsmitglieder Dommermuth, Hannappel, Roßbach und Görg (alle CDU-Fraktion) wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
b) Zustimmung zur weiteren Belastung des Erbbaurechtes des Tennisclubs Montabaur, Vorlage Nr. 161
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt weiteren Belastungen des Erbbaurechtes des Tennisclubs Schwarz-Weiß Montabaur e. V. an den Grundstücken Fl. 29 Flurst./Nr. 6/4747 und 7/4762 mit einer Buchgrundschuld in Höhe von 26.000,-- DM zugunsten des Landes und einer Hypothek in Höhe von 75.000,-- DM zugunsten der Volksbank Montabaur/ Wallmerod zu.
Ratsmitglied König, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
c) Verlängerung einer Bebauungsverpflichtung für ein veräußertes städtisches Baugrundstück, Vorlage Nr. 159
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt einer Verlängerung der Bebauungsverpflichtung und des Rückübertragungsanspruches der Stadt für das von den Eheleuten Josef Kaltenhäuser erworbene städtische Baugrundstück in der Fl. 51 Flurst. Nr. 277 bis zum 1. 9. 1976 zu.
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