diensteten durch den Wechsel zur Stadt bzw. Hospitalfonds der Stadt Montabaur keine Nachteile entstehen zu lassen, das volle Weihnachtsgeld gezahlt werden sollte. Die gleiche Regelung ist auch bezüglich der Mitarbeiter jüer Verbands- I gemeindeverwaltung getroffen worden. Der Ausschuß ist bei seinen Überlegungen davon ausgegangen, daß Beamte, die von der Verwaltung übernommen werden, ] Anspruch auf Zahlung eines vollen Weihnachtsgeldes haben, auch wenn der Wech^ erst im Laufe des Jahres erfolgt ist. Er empfiehlt dem Stadtrat daher, wie vor-j geschlagen zu beschließen.
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(Mangels)
Bürgermeister

