Der Bürgermeister
543 Montabaur, 22. November 1973
Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 29. November 1973, Vorlage Nr. 207
Betr. :
Beratung und Beschlußfassung über die Zahlung der Sonderzuwendung 1973 (Weihnachtsgeld) an Mitarbeiter der Stadt und des Hospitalfonds der Stadt Montabaur
Sachbearbeitende Abteilung:
Hauptabteilung
Berichterstatter: Amtsrat Piwowarsky
Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
Der Stadtrat beschließt, den Mitarbeitern der Stadt bzw. des Hospitalfonds der Stadt Montabaur, die im Jahre 1973 in den Dienst der Stadt bzw. in den Dienst des Hospitalfonds der Stadt Montabaur getreten sind, sowie den Mitarbeitern dieser beiden Körperschaften (Reinemachefrauen und Aushilfskräfte), die die tarifvertraglichen Voraussetzungen zur Gewährung der Sonderzuwendung nicht erfüllen, die volle Sonderzuwendung 1973 (Weihnachtsgeld) zu zahlen.
Begründung:
Die Mitarbeiter der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds der Stadt Montabaur, die im Laufe des Jahres 1973 in den Dienst der Stadt bzw. des Hospitalfonds der Stadt Montabaur getreten sind, haben gemäß Tarifvertrag über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte bzw. Arbeiter nur einen Anspruch in Höhe von je l/l2 für jeden Beschäftigungsmonat bei demselben Arbeitgeber. Die Reinemachefrauen und die Aushilfskräfte haben keinen Anspruch auf die Sonderzuwendung 1973, da sie gemäß dem Zuwendungstarifvertrag für Arbeiter nur dann einen Anspruch haben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 21 Stunden be- . trägt.
Die infrage kommenden Mitarbeiter sowie die finanziellen Auswirkungen sind aus der als Anlage beigefügten Aufstellung ersichtlich. Der Haupt- und Finanzausschuß war in der vorbereitenden Sitzung der Ansicht, daß, um diesen Be-
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