Akte 
Sitzung 30. August 1973
Entstehung
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Ratsmitglied Schmidt hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 40 (l) GO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Der Bürgermeister hat an der Beschlußfassung gern. § 37 (3) GO nicht teilgenommen.

Punkt 1/4, Vorlage Nr. 178

Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Grundstücke Flur 51

Flurstücke: 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2

wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister hat an der Beschlußfassung gern. § 37 (3) GO nicht mitgewirkt.

Punkt l/5, Vorlage Nr. 179

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben VI"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß der Bebauungsplan "Wassergraben VI" für den Bereich der Grundstücke

Flur 28

Flurstücke: 4104/13, 4104/14, 4108/10, 4108/11, 6049/5, 6049/6 und 6049/7 (Teilstück) so geändert wird, wie es der beigefügte Entwurf ausweist.

Der Bürgermeister hat an der Beschlußfassung gern. § 37 (3) GO nicht mitgewirkt.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 180

Beschlußfassung über die Höhe des Flächenbeitrages im Umlegungsgebiet "Saubitz/Wurstwiese", Gemarkung Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß für das Umlegungsgebiet "Saubitz/Wurstwiese", Gemarkung Horressen gemäß § 58 Abs. 1 BBauG ein Flächenbeitrag erhoben wird, der max. 20 % nicht übersteigen soll.

Ratsmitglied Schmidt hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 40 (l) GO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

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