Akte 
Sitzung 24. Mai 1973
Entstehung
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3. die Straße zum Hotel so übernommen wird, wie sie im Bebauungsplan ausge­wiesen ist.

Das Ratsmitglied Roßbach hat wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt gern. § 40 (l) GO nicht teilgenommen.

Vorlage Nr. 149 c:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt zu den Bedenken und Anregungen der Koblenzer-Elektrizitäts­werk und Verkehrs AG, Koblenz, daß

1. die geforderte Verkabelung der 20 KV-Leitung vorgenommen wird,

2. die erforderlichen Trafostationen an den von der KEVAG gewünschten Stellen eingeplant werden.

Das Ratsmitglied Roßbach hat an der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt gern. § 40 (l) GO wegen Sonderinteresse nicht teilgenommen.

Vorlage Nr. 149 d:

Der Stadtrat faßt mit 5 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß die Bedenken und Anregungen des Herrn Werner Schwickert, Montabaur zurückgewiesen werden mit der Begründung, daß es bei der einheitlichen Regelung, und zwar Flachdächer für alle Gebäude innerhalb des Baugebietes bleibt.

An der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt hat das Rats­mitglied Roßbach wegen Sonderinteresse gern. § 40 (l) GO nicht teilgenommen.

Vorlage Nr. 149 e:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß

1. die mit Schreiben des Landratsamtes vom 13. 3. 1970 vorgebrachten Bedenken und Anregungen, soweit sie den Planbereich "Himmelfeld", Teil I betreffen, berücksichtigt werden,

2. die Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen nach bezirks­polizeilich genehmigten Entwürfen erfolgt,

3. Punkt 16 der allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplanes folgende neue Fassung erhält:

Die Höhe der Baukörper vom anstehenden Gelände bis Oberkante Kellerdecke darf max. betragen: talseitig 2,90 m,

bergseitig 0,80 m.