Akte 
Sitzung 27. Februar 1973
Entstehung
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Stelle des Grundstückseigentums tretenden Rechte an die i

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neuen Eigentümer zu veräußern sind nach Erörterung mit j den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungs-j berechtigten;

Veräußerung der neugeordneten und erschlossenen Grund­stücke und Rechte entsprechend den von. der Stadt genehmigten Bedingungen sowie die Durchführung von freiwilligen Umlegungen;

fortlaufende Beratung der Eigentümer, Mieter und Pächter sowie sonstiger Nutzungsberechtigter der von der Sanie­rung betroffenen Grundstücke mit dem Ziel, ihre Bereit­schaft und Mitarbeit zu wecken und zu fordern sowie Feststellung der nachteiligen Auswirkung für die von der Sanierung unmittelbar Betroffenen und Entwicklung von Vorstellungen, solche nachteiligen Auswirkungen zu

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vermeiden und zu mildem ;

Überwachung der Bauvorhaben im Sanierungsgebiet auf Übereinstimmung mit den Planungsgrundsätzen;

Erstellung eines Sozialplanes;

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Planung der Neuerschließungsmaßnahmen gern. § ß -- 1.12 i

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von Ausgleichsbeträgen (§§ 4l, 42 StBauFG);

Umsetzung von Bewohnern und Betrieben;

Beschaffung von Ersatzflächen und Ersatzräumen;

Rechtliche und tatsächliche Freimachung der im Sanie­rungsgebiet gelegenen Grundstücke für die Neuordnung einschließlich des notwendigen Abbruchs von Gebäuden;

Erschließung des Sanierungsgebietes einschließlich Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung;

Vorbereitung notwendiger Vermessungsarbeiten;

Ausarbeitung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, zu denen die Grundstücke oder die an die