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vT
Der vorliegende Satzungsentwurf über die Änderung der Gebührensatzung erfährt folgende Änderungen:
in § 1 werden im Abschnitt II hinter dem Wort "Zwölferkarten" die Worte "Geltungsdauer 3 Monate " gestrichen,
in demselben Abschnitt wird unter die Rubrik Jugendliche usw. hinzugefügt "die Zwölferkarten für die Wintersaison haben eine Geltungsdauer von 6 Monaten"
Die zweite Änderung wird in § 2 unter Abschnitt X (Saisonkarten) vorgenommen.
Hier heißt es bei Punkt c neu: "für Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren (als Familienkarte) 50,--DM".
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Hallen- und Freibad der Stadt Montabaur vom 1. 8. 1967 in der vorliegenden Form zu.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters hat gern. § 37 (3) GO bei der Beschlußfassung geruht.
Punkt 1/4 a, Vorlage Nr. 108
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes 'Alberthöhe" für den Teil, der in den Altstadtsanierungsbereich fällt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Satzung vom_zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird für den Bereich der Grundstücke,
Flur 17
Flurstücke: 3240, 3236/1, 3235, 3239, 3238, 102/3234, 5671 (teilweise), 5703/2 (teilweise), 5701, 5648/2 (teilweise), 47/3227, 3225, 3224, 3228/1 3223, 3220, 3219/3, 3219/2, 5648/4 (teilweise), 83/3207 (teilweise), 82/3207, 101/3217, 3218, 3215, 3213, 146/3210, 145/3210, 3214, 144/3210, 99/3209, 5647/1, 2981/2, 298l/l, 5649/4, 2982/1,
5649/3, 5649/5, 2991 (teilweise), 5649/2,
Flur 18
Flurstücke: 3116, 36/3115, 35/3113, 222/3112 (teilweise), 3114, 5673 (teilweise), 3110,
Flur 51
Flurstücke: 128, 124 (teilweise), 132/1, 134 (teilweise),
die in dem Planbereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" fallen, so geändert, daß die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Alberthöhe" entfallen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Altstadt I" maßgebend sind.
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