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X. Saisonkarten:
a) für Erwachsene (als Einzelperson)
b) für Jugendliche usw. wie unter I b (als Einzelperson)
c) für Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren (als Familienkarten)
5o,— DM
Die Saisonkarten haben nur Gültigkeit während der Freibade- saison und sind nicht übertragbar.
§ 3
Es treten in Kraft:
1. § 1 Abs. 1 und II sowie § 2 am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung.
2. § 1 Abs. VII ab 1. Januar 1973.
Keine Bedenken! Montabaur, den 4. S.
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Diese Satzung wurde am 543 Montabaur, den
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Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises
Abt. 1 a Az A 029-020
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