Akte 
Sitzung 27. Februar 1973
Entstehung
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X. Saisonkarten:

a) für Erwachsene (als Einzelperson)

b) für Jugendliche usw. wie unter I b (als Einzelperson)

c) für Familien ab 2 Kindern unter 16 Jahren (als Familienkarten)

5o, DM

Die Saisonkarten haben nur Gültigkeit während der Freibade- saison und sind nicht übertragbar.

§ 3

Es treten in Kraft:

1. § 1 Abs. 1 und II sowie § 2 am Tage nach der öffentlichen Be­kanntmachung dieser Satzung.

2. § 1 Abs. VII ab 1. Januar 1973.

Keine Bedenken! Montabaur, den 4. S.

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Diese Satzung wurde am 543 Montabaur, den

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Landratsamt

des Unterwesterwaldkreises

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