Akte 
Sitzung 25. Januar 1973
Entstehung
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Zählwerk

Vortragender

Text

5495

Bürgermeister

Antwort: Es wird geprüft, ob die vorliegenden Pläne die Durchführung ermöglichen

Soweit rechtlich keine Festsetzungen getroffen sind,

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Seul

erfolgt eine kritische Stellungnahme, es können also auch unter Umständen Änderungsvorschläge oder Wünsche dargebracht werden

2. Eine Stellungnahme käme aber vorwiegend aus den

5640

Friedsam/Fricker

Erfahrungen als Sanierungsträger , weniger aus eigenen Planungserfahrungen als Städteplaner

In der Regel aus der Erfahrung als Sanierungsträger

5645

Bürgermeister

3. Worin lag die größte Problemstellung bei den

5670

Friedsam

bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen

Frau Friedsam verweist auf einen Fall, in dem es

5725

Bürgermeister

einen regelrechten Kleinkrieg wegen der Entschädi­gungsfrage gegeben hat

Weitere Ausführungen und Frage, ob nachweisbar

5745

Bürgermeister

solche Auseinandersetzungen schon zur Zufrieden­heit beigelegt worden sind

Antwort: Es wird geeinigt, aber bisher keine Ent­eignung

Bisher im Sanierungsgebiet keine Vorgaben in preis-

5760

König

licher Hinsicht

4. Herr König weist auf das Problem bei Entschädi-

5845

Bürgermeister

gungsfragen hin, wonach der Betroffene meistens nur für das entschädigt wird, was er verliert, weniger für das, was er wieder anlegen muß. Hier sieht er einen besonderen Ansatzpunkt für Auseinandersetzungen Wirkung des Eingangswertes und der Wertfestsetzung

5865

Witte

im Laufe des Sanierungsverfahrens

5. Herr Witte verweist auf das Beispiel Hammerstein

5915

Friedsam

mit der Vorstellung "Neu für alt". Er fragt weiter, ob man mit Hilfe von Zuweisungen des Landes oder des Bundes mit den Betroffenen zu einer guten Lösung kommen kann.

Frau Friedsam weist auf den Maximalpreis hin, hier-

6042

König

nach hat der Betroffene den Mehrwert des neuen Grundstückes und Gebäudes gegenüber der Wertfest­setzung des Eingangswertes für das alte Gebiet selbst zu tragen. In Härtefällen ist es jedoch vorgekommen, daß dann der Betroffene das Geld für den Neuwert leider nicht hat

Es wird nur entschädigt, für das, was der Betroffene

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Witte

auf gibt

Der Regelfall ist doch wohl, daß der Betroffene den

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Fischer

Mehrwert selbst tragen muß

In diesem Falle müßte der Sanierungsträger ermög-

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liehen, diesen Mehraufwand wirtschaftlich zu ver­kraften

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