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Zählwerk
Vortragender
Text
5495
Bürgermeister
Antwort: Es wird geprüft, ob die vorliegenden Pläne die Durchführung ermöglichen
Soweit rechtlich keine Festsetzungen getroffen sind,
5615
Seul
erfolgt eine kritische Stellungnahme, es können also auch unter Umständen Änderungsvorschläge oder Wünsche dargebracht werden
2. Eine Stellungnahme käme aber vorwiegend aus den
5640
Friedsam/Fricker
Erfahrungen als Sanierungsträger , weniger aus eigenen Planungserfahrungen als Städteplaner
In der Regel aus der Erfahrung als Sanierungsträger
5645
Bürgermeister
3. Worin lag die größte Problemstellung bei den
5670
Friedsam
bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
Frau Friedsam verweist auf einen Fall, in dem es
5725
Bürgermeister
einen regelrechten Kleinkrieg wegen der Entschädigungsfrage gegeben hat
Weitere Ausführungen und Frage, ob nachweisbar
5745
Bürgermeister
solche Auseinandersetzungen schon zur Zufriedenheit beigelegt worden sind
Antwort: Es wird geeinigt, aber bisher keine Enteignung
Bisher im Sanierungsgebiet keine Vorgaben in preis-
5760
König
licher Hinsicht
4. Herr König weist auf das Problem bei Entschädi-
5845
Bürgermeister
gungsfragen hin, wonach der Betroffene meistens nur für das entschädigt wird, was er verliert, weniger für das, was er wieder anlegen muß. Hier sieht er einen besonderen Ansatzpunkt für Auseinandersetzungen Wirkung des Eingangswertes und der Wertfestsetzung
5865
Witte
im Laufe des Sanierungsverfahrens
5. Herr Witte verweist auf das Beispiel Hammerstein
5915
Friedsam
mit der Vorstellung "Neu für alt". Er fragt weiter, ob man mit Hilfe von Zuweisungen des Landes oder des Bundes mit den Betroffenen zu einer guten Lösung kommen kann.
Frau Friedsam weist auf den Maximalpreis hin, hier-
6042
König
nach hat der Betroffene den Mehrwert des neuen Grundstückes und Gebäudes gegenüber der Wertfestsetzung des Eingangswertes für das alte Gebiet selbst zu tragen. In Härtefällen ist es jedoch vorgekommen, daß dann der Betroffene das Geld für den Neuwert leider nicht hat
Es wird nur entschädigt, für das, was der Betroffene
6112
Witte
auf gibt
Der Regelfall ist doch wohl, daß der Betroffene den
6155
Fischer
Mehrwert selbst tragen muß
In diesem Falle müßte der Sanierungsträger ermög-
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liehen, diesen Mehraufwand wirtschaftlich zu verkraften
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