Akte 
Sitzung 25. Januar 1973
Entstehung
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Zählwerk_Vortragender_Text

6286 Bürgermeister 6. 70 % der Grundstücksfläche steht im Eigentum

der Stadt. Ausgleichsleistungen jedoch fließen von allen Sanierungsbeteiligten.

Antwort: Die Ausgleichsbeträge werden erhoben als Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Eingangswert und dem nach Abschluß festgesetzten Ausgangswert und wird hauptsächlich von den Sanie­rungsbegünstigten erhoben, d. h. von denjenigen, die nach Abschluß der Sanierungsmaßnahme in diesem Gebiet Grundstücke haben

6400 König 7. Frage, zu welchem Zeitpunkt wird der Eingangs­

wert ermittelt?

6425 König Die Stadt muß also während des Verfahrens betrebt

sein, die nicht benötigten Grundstücke zu verkaufen zur Vermeidung des Ausgleichsbetrages.

Antwort: In dem Bereich des Sanierungsgebietes wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Gemeinde soll, muß aber nicht die Grundstücke veräußern, wenn, dann an einen Bauherrn, der innerhalb einer be­stimmten Frist bebauen kann.

6650

Bürgermeister

8. Zu welchem Preis soll während des Verfahrens

verkauft werden?

Bandseite:

2 (rot)

Spur:

2-3

0

König

Weitere Ausführungen bezüglich des Endpreises

65

Friedsam

Antwort

208

Bürgermeister

Hinweis auf § 41 Städtebauförderungsgesetz

333

König

1. Kosten der Sanierung

2. Die Wertverbesserung durch die Sanierung. Nur diese wird dann in die Ausgleichsbeträge hinein­gefaßt .

440

Witte

Wert bei Baubeginn 100, DM, zu einem späteren Zeitpunkt 150, DM, so daß 50 , DM als Aus­gleich zu zahlen wären (Beispielsberechnung)

450

König

9. Es ist wohl eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, die verbindlich den Eingangs- und Ausgangspreis festlegt.

Antwort: Ja.

532

König

10. Unterstützung bei Gerichtsstreitigkeiten durch die Deutsche Landentwicklung

610

König

Rechtsanspruch auf Generalförderung

620

Straub

11. Wie hoch ist voraussichtlich der Ausgangswert bei einem Eingangswert von 100, DM.

Antwort: Es besteht ein 100 %iger Anspruch auf

den Mittelwert bei nicht gleichwertigen Grundstücken

680

Bürgermeister

Bei minderwertigen und höherwertigen Grundstücken

ist der Mittelwert der Eingangswert Antwort: Das kann im Moment nicht genau gesagt werden, es kommt weiterhin auf die allgemeine Ent­wicklung der Grundstückspreise an

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