Akte 
Sitzung 25. Januar 1973
Entstehung
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Zählwerk_Vortragender_Text

6286 Bürgermeister 6. 70 % der Grundstücksfläche steht im Eigentum

der Stadt. Ausgleichsleistungen jedoch fließen von allen Sanierungsbeteiligten.

Antwort: Die Ausgleichsbeträge werden erhoben als Unterschiedsbetrag zwischen dem festgesetzten Eingangswert und dem nach Abschluß festgesetzten Ausgangswert und wird hauptsächlich von den Sanie­rungsbegünstigten erhoben, d. h. von denjenigen, die nach Abschluß der Sanierungsmaßnahme in diesem Gebiet Grundstücke haben

6400 König 7. Frage, zu welchem Zeitpunkt wird der Eingangs­

wert ermittelt?

6425 König Die Stadt muß also während des Verfahrens betrebt

sein, die nicht benötigten Grundstücke zu verkaufen zur Vermeidung des Ausgleichsbetrages.

Antwort: In dem Bereich des Sanierungsgebietes wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Gemeinde soll, muß aber nicht die Grundstücke veräußern, wenn, dann an einen Bauherrn, der innerhalb einer be­stimmten Frist bebauen kann.

6650

Bürgermeister

8. Zu welchem Preis soll während des Verfahrens

verkauft werden?

Bandseite:

2 (rot)

Spur:

2-3

0

König

Weitere Ausführungen bezüglich des Endpreises

65

Friedsam

Antwort

208

Bürgermeister

Hinweis auf § 41 Städtebauförderungsgesetz

333

König

1. Kosten der Sanierung

2. Die Wertverbesserung durch die Sanierung. Nur diese wird dann in die Ausgleichsbeträge hinein­gefaßt .

440

Witte

Wert bei Baubeginn 100, — DM, zu einem späteren Zeitpunkt 150, — DM, so daß 50 , — DM als Aus­gleich zu zahlen wären (Beispielsberechnung)

450

König

9. Es ist wohl eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, die verbindlich den Eingangs- und Ausgangspreis festlegt.

Antwort: Ja.

532

König

10. Unterstützung bei Gerichtsstreitigkeiten durch die Deutsche Landentwicklung

610

König

Rechtsanspruch auf Generalförderung

620

Straub

11. Wie hoch ist voraussichtlich der Ausgangswert bei einem Eingangswert von 100, — DM.

Antwort: Es besteht ein 100 %iger Anspruch auf

den Mittelwert bei nicht gleichwertigen Grundstücken

680

Bürgermeister

Bei minderwertigen und höherwertigen Grundstücken

ist der Mittelwert der Eingangswert Antwort: Das kann im Moment nicht genau gesagt werden, es kommt weiterhin auf die allgemeine Ent­wicklung der Grundstückspreise an

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