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Zählwerk Vortragender
2650
2660
Bürgermeister
2790
2800
Bürgermeister
2830
Bürgermeister
2845
König
2953
Bürgermeister
3135
Bürgermeister
3250
3260
Bürgermeister
3300
Bürgermeister
3125
Bürgermeister
3660
3670
Bürgermeister
3860
3872
Bürgermeister
4025
4030
Bürgermeister
4120
4126
Bürgermeister
4260
4280
4410
4425
Bürgermeister
4835
5400 Bgm./Fricker
5425 König
Text
Abstimmung: einstimmig Punkt 11/4, Vorlage Nr. 100 Abstimmung: einstimmig
Punkt 11/5, Vorlage Nr. 101 a, Abstimmung einstimmig Vorlage Nr. 101b
Änderung der Vorlage, unter Nr. 3 soll es weiterheißen: und bis zum 31. 12. 1983 beibehalten.
Unter Ziff. 4 soll es heißen: in Höhe des Verkaufspreises
Änderung der Vorlage: unter Ziff. 2., dessen Verkauf bis zum 31. 12. 1983
Zusammenfassung, folgende Änderungen. Ziff. 2: innerhalb des Jahres 1973 mit einem Wohnhaus zu bebauen, dessen Verkauf bis zum 31. 12. 1983 nur im Einvernehmen mit der Stadt Montabaur erfolgen kann. Ziff. 3: verlegen und bis zum 31. 12. 1983 beibehalten. Ziff. 4: Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises zu zahlen Abstimmung über die geänderte Vorlage Nr. 101 b: einstimmig
Vorlage Nr. 101 c, Abstimmung: einstimmig Vorlage Nr. 101 d, Abstimmung: einstimmig Vorlage Nr. 101 e Abstimmung: einstimmig
Punkt 11/6, Vorlage Nr. 101 f, die Vorlage erfährt eine Änderung und zwar kommt hinter die Worte im Bedarfsfälle folgender Teil: für den eigenen Bedarf an die Fa. Kalinna usw.
Abstimmung: einstimmig Punkt 11/7, Vorlage Nr. 102 Abstimmung: einstimmig Punkt 11/8, Vorlage Nr. 103 Abstimmung: einstimmig Punkt 11/9, Vorlage Nr. 104 Bei Abstimmung: Ergebnis einstimmig Punkt 11/13, Vorlage Nr. 105 Abstimmung: einstimmig
Punkt Il/lO, Einführung und Vorstellung der Vertreter der Deutschen Landentwicklung GmbH (Frau Friedsam, Herr Fricker)
Vortrag Frau Friedsam über die Aussagen des Städtebauförderungsgesetzes sowie die Aufgaben eines Sanierungsträgers und allgemeine Ausführungen über Erschaffung von Grundlagen für weitere Pläne
Finanzierungsberatung des Sanierungsbetroffenen 1. Frage an die Vertreter der Deutschen Landentwicklung GmbH, ob sie die vorliegende Planung als vorgegeben hinnehmen oder zu dieser Planung bereits kritische Stellung nehmen
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