Akte 
Sitzung 30. Oktober 1975
Entstehung
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Die Deckung erfolgt in diesem Fall durch Ausgabeeinsparung im Vermögenshaushalt.

Punkt 11/2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Die Mitglieder des Stadtrates werden darüber unterrichtet, daß die Aufsichtsbehörde den Stellenplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1975 beanstandet hat. In einem Gespräch zwischen Vertretern der Aufsichtsbehörde und der Stadt wurde durch die Aufsichtsbehörde die Auflage gemacht, mit Wirkung vom 1.1.1976 drei Arbeiterstellen im Stellenplan zu streichen und drei weitere Stellen als künftig wegfallend zu bezeichnen. Die Aufsiehtsbehörde vertritt die Auffassung, daß die Stadt Montabaur nicht die Aufgabe hat, durch ihre Arbeiter Aufgaben der Verbandsgemeinde wahrzunehmen. Aus diesem Grund sollen ab 1.1.1976 diese drei Arbeiter von der Verbandsgemeinde über­nommen werden. Drei weitere Stellen sollen als künftig weg­fallend bezeichnet werden d.h., sofern die Stelleninhaber aus Altersgründen ausscheidenj sollen diese Stellen nicht mehr neu besetzt werden. Diese Maßnahme der Aufsichtsbehörde ist in Zusammenhang zu sehen mit der Finanzlage der Stadt, insbe­sondere mit der Tatsache, daß der Stadt Montabaur keine freie Finanzspitze mehr zur Verfügung steht;und daß keine Zuführungen von Mitteln des Verwaltungshaushaltes in den Vermögenshaushalt getätigt werden können.

b) Bürgermeister Mangels berichtet, daß Schwierigkeiten aufge­treten sind im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Bereich des ehemaligen Ziegeleigeländes. Von der Warthestraße bis zur verlängerten Rheinstraße führt ein Weg, der im unteren Bereich fünf Meter und im oberen Bereich drei Meter breit ist.

Es besteht ein Vertrag mit Herrn Josef Marx, in dem Herr Marx sich verpflichtet, die für die Durchführung der Planung er­forderlichen Flächen an die Stadt Montabaur abzugeben zum im Zeitpunkt des Erfordernisses üblichen Preis. Nunmehr erklärt Herr Marx, daß er sich an diesen Vertrag nicht mehr gebunden fühlt. Aus einem Protokoll über die Sitzung des Umlegungsaus­schusses am 21.8.1973 geht hervor, daß der Umlegungsausschuß diesen Vertrag mit Herrn Marx als gegenstandslos bezeichnet hat.

Bürgermeister Mangels ist der Auffassung, daß der Umlegungs­ausschuß als Ausschuß des Stadtrates zwar souverän ist, daß er aber keinesfalls Verträge, die die Stadt geschlossen hat, außer Kraft setzen kann. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, einen fünf Meter breiten Weg in der gesamten Länge einzurichten. Herr Marx weigert sich nunmehr, die hierfür erforderliche Fläche der Stadt abzutreten. Es stellt sich die Frage, ob versucht werden soll, die Fläche von Herrn Marx zu bekommen, was jedoch allgemein als aussichtslos betrachtet wird, oder ob der Bebauungsplan zu ändern ist, so daß ein Weg von nur einer Breite von drei Metern ausgewiesen wird. Die Tendenz

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