Akte 
Sitzung 30. Oktober 1975
Entstehung
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I. Der Stadtrat stimmt nachträglich dem Ankauf folgender bundeseigenen Flächen zu:

1.

Flur

54,

Flurst.

52/1

Fußweg

Barbara straße

104

qm

2.

t!

54,

H

48

Straße

Hunsrückstraße

HK

4416

qm

3.

W

54,

W

45/2

Straße

Eifelstraße

-

331

qm

4.

tt

54,

W

51/2

Straße

Barbara straße

HK

165

qm

5.

!t

54,

M

46/2

Straße

Rhönstraße

460

qm

5476 qm

Der Kaufpreis beträgt 14, DM/qm, das sind für 5.476 qm - 76.664, DM.

II. Es wird eine Ermäßigung des Kaufpreises um 30 % gewährt.

Der entsprechend auf 53.664,80 DM ermäßigte Kaufpreis war am Tage der Ueurkundung fällig und zahlbar.

III. Für die unter Nr. 2-5 aufgeführten Grundstücke ist eine Besitzeinweisungsentschädigung für die Zeit vom 1.7.1972 bis 7.10.1975 in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskont­satz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 5 v.H. zu zahlen. Der Berechnung ist für die Zeit vom 1.7.1972 bis 28.2.1973 ein Grundstücksverkehrswert von 10, DM/qm, für die restliche Zeit von 14, DM/qm zugrundezulegen.

Die Besitzeinweisungsentschädigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Verkäuferin fällig.

IV. Der Fußweg Nr. 52/1 in der Flur 54 ist innerhalb von 3 Jahren ab dem Tage der Beurkundung auszubauen und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. vom

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Bei einer nicht vertragsgemäßen Verwendung wird der Verkäufe- VII

rin ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis eingeräumt, wobei

Verwendungen nach § 500 BGB durch die Verkäuferin nur inso- -

weit zu ersetzen sind, als sie diese für sich nutzen kann.

Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt.

Bei Verzicht auf die Rückübertragung hat die Stadt die anteilige Kaufpreisermäßigung für das Grundstück Nr. 52/1 nebst Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem Diskontsatz der Bundesbank vom Fälligkeitstage an nachzuzahlen.

V. Für die Grunderwerbskosten für die Hunsrückstraße und den Fußweg sind Bundesfinanzhilfen zu beantragen.

Sollten diese zur Deckung der Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz von 33.000, DM bei HHst. 63067.932 nicht ausreichen, so wird eine entsprechende überplan­mäßige Ausgabe genehmigt.