21 -
I. Der Stadtrat stimmt nachträglich dem Ankauf folgender bundeseigenen Flächen zu:
1.
Flur
54,
Flurst.
52/1
Fußweg
Barbara straße
104
qm
2.
t!
54,
H
48
Straße
Hunsrückstraße
HK
4416
qm
3.
W
54,
W
45/2
Straße
Eifelstraße
-
331
qm
4.
tt
54,
W
51/2
Straße
Barbara straße
HK
165
qm
5.
!t
54,
M
46/2
Straße
Rhönstraße
460
qm
5476 qm
Der Kaufpreis beträgt 14,— DM/qm, das sind für 5.476 qm - 76.664,— DM.
II. Es wird eine Ermäßigung des Kaufpreises um 30 % gewährt.
Der entsprechend auf 53.664,80 DM ermäßigte Kaufpreis war am Tage der Ueurkundung fällig und zahlbar.
III. Für die unter Nr. 2-5 aufgeführten Grundstücke ist eine Besitzeinweisungsentschädigung für die Zeit vom 1.7.1972 bis 7.10.1975 in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 5 v.H. zu zahlen. Der Berechnung ist für die Zeit vom 1.7.1972 bis 28.2.1973 ein Grundstücksverkehrswert von 10,— DM/qm, für die restliche Zeit von 14,— DM/qm zugrundezulegen.
Die Besitzeinweisungsentschädigung ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Verkäuferin fällig.
IV. Der Fußweg Nr. 52/1 in der Flur 54 ist innerhalb von 3 Jahren ab dem Tage der Beurkundung auszubauen und dem öffentlichen Verkehr zu widmen. vom
975
Bei einer nicht vertragsgemäßen Verwendung wird der Verkäufe- VII
rin ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis eingeräumt, wobei
Verwendungen nach § 500 BGB durch die Verkäuferin nur inso- -
weit zu ersetzen sind, als sie diese für sich nutzen kann.
Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt.
Bei Verzicht auf die Rückübertragung hat die Stadt die anteilige Kaufpreisermäßigung für das Grundstück Nr. 52/1 nebst Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem Diskontsatz der Bundesbank vom Fälligkeitstage an nachzuzahlen.
V. Für die Grunderwerbskosten für die Hunsrückstraße und den Fußweg sind Bundesfinanzhilfen zu beantragen.
Sollten diese zur Deckung der Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsansatz von 33.000,— DM bei HHst. 63067.932 nicht ausreichen, so wird eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe genehmigt.

