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Der Kaufpreis beträgt 2,— DM/qm, mithin also für 159 qm * 318,— DM. Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber.
c) Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum Vorlage Nr. 186
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses vom 23.4.1975 erhalten die Eheleute Herbert Schröder und Milhelm Pfeiffer als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke im Schul- und Sportzentrum mit einer Fläche von 2.677 qm von der Stadt Montabaur anstelle des Flurstückes Nr. 5603 b in der Flur 39 mit einer Größe von 1.378 qm einen Miteigentumsanteil von 382/ 1000 an dem Flurstück 5599/3 in der Flur 39 - 3.404 qm.
Auf einen finanziellen Ausgleich der Flächendifferenz von 1,33 qm wird verzichtet. *
d) Ankauf von Straßengelände in der Herderstraße Vorlage Nr. 187
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Ankauf folgender Flurstücke von der gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH "Moselland", Koblenz:
Flur
2,
Flurst.
71/27
HB
79
qm
tt
2,
tt
71/29
75
qm
tt
2,
tt
83/5
a*
86
qm
tt
2,
tt
84/9
SB
73
qm
tt
2,
tt "*
94/16
SB
66
qm
tt
2,
tt
94/18
as
65
qm
tt
2,
tt
94/20
*
70
qm
Der Kaufpreis beträgt 36,— DM/qm, das sind für 514 qm * 18.504,— DM.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur vertragsgemäßen Umschreibung im Grundbuch vorliegen. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
e) Ankauf von Straßengelände vom Bund Vorlage Nr. 188
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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