Akte 
Sitzung 30. Oktober 1975
Entstehung
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Der Kaufpreis beträgt 2, DM/qm, mithin also für 159 qm * 318, DM. Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber.

c) Grunderwerb im Schul- und Sportzentrum Vorlage Nr. 186

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses vom 23.4.1975 er­halten die Eheleute Herbert Schröder und Milhelm Pfeiffer als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke im Schul- und Sportzentrum mit einer Fläche von 2.677 qm von der Stadt Montabaur anstelle des Flurstückes Nr. 5603 b in der Flur 39 mit einer Größe von 1.378 qm einen Miteigentumsanteil von 382/ 1000 an dem Flurstück 5599/3 in der Flur 39 - 3.404 qm.

Auf einen finanziellen Ausgleich der Flächendifferenz von 1,33 qm wird verzichtet. *

d) Ankauf von Straßengelände in der Herderstraße Vorlage Nr. 187

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf folgender Flurstücke von der gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH "Mosel­land", Koblenz:

Flur

2,

Flurst.

71/27

HB

79

qm

tt

2,

tt

71/29

75

qm

tt

2,

tt

83/5

a*

86

qm

tt

2,

tt

84/9

SB

73

qm

tt

2,

tt "*

94/16

SB

66

qm

tt

2,

tt

94/18

as

65

qm

tt

2,

tt

94/20

*

70

qm

Der Kaufpreis beträgt 36, DM/qm, das sind für 514 qm * 18.504, DM.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur vertragsgemäßen Umschreibung im Grund­buch vorliegen. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

e) Ankauf von Straßengelände vom Bund Vorlage Nr. 188

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

21t **