- 9 -
Ratsmitglied Mitte (SPD-Fraktion) stellt den Antrag "Zur Geschäftsordnung",
a) zu beschließen, ob, wie im Bebauungsplan vorgesehen,beidseitig Gehsteige von einer Breite von je 1,50 m erforderlich sind,
Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, daß die örtlichen Verhältnisse den Ausbau von Bürgersteigen auf beiden Seiten nicht recht- fertigen.
b) ob der vorgesehene Fußweg eine Breite von 2,00 m oder 3,50 m haben soll.
Bürgermeister Mangels antwortet, daß Gegenstand der heutigen Beschlußfassung lediglich die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind. Nunmehr wird der Bebauungsplan zur Anhörung der Grundstückseigentümer offengelegt. Danach wird der Stadtrat erneut über den Bebauungsplan und die dazu ergangenen Anregungen zu beschließen haben. Die Anregungen von Herrn Witte sollen Eingang finden in die Diskussion des Bauausschusses, wenn über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan beraten wird.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 176 a
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift", Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "In den Fichten - Auf der Trift", im Stadtteil Eigendorf wird wie folgt geändert:
Die bisherige Baugrenze entlang der Baumbacher Straße bleibt bestehen. Auf den Flächen zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche der Baumbacher Straße (im Bebauungsplan als privates Grün ausgewiesen) wird die Errichtung von Garagen zugelassen. Der Mindestabstand zur Verkehrsfläche der Baumbacher Straße muß 5,00 m betragen.
Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 176 b
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "In den Fichten Auf der Trift", Stadtteil Eigendorf
- 10 -
vom
975
VII

