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Dar Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zu den Bedenken und Anregungen des Straßenbauamtes Diez vom 21.11*1974 wird wie folgt entschieden:
Die "Heydenstraße" wird nach Herstellung der rückwärtigen Erschließungsstraße nur als Fußweg benutzt und für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht
Die Ziffern 4 und 5 werden berücksichtigt.
Ratsmitglied Claude (CDU-Fraktion) hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
Punkt 1/6. Vorlagen Nr. 179 a - d
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Am Roßberg II"
a) Bedenken der KreisVerwaltung - Untere Landesplanungsbehörde - Vorlage Nr. 179 a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken der Kreisverwaltung - Untere Landesplanungsbehörde - vom 1.9.1975 werden zurückgewiesen.
b) Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle -
Vorlage Nr. 179 b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - vom 27.8.1975 (Ziffer 1-4) werden berücksichtigt.
c) Bedenken und Anregungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz Vorlage Nr. 179 c
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz, Az.: 4-143-911 Nr. 6-300/75, werden zurückgewiesen.
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