Ziffer 4
Der bestehende Bornrainsweg wird als Fußweg festgesetzt und für den Fährverkehr gesperrt. Die Einziehung des Weges wird abgelehnt.
Ziffer 5:
Die Ziffern 5 und 6 der Festsetzungen durch Text werden gestrichen. Es werden alle Dachformen zugelassen.
Ziffer 6 und 7:
Die Anregungen werden berücksichtigt.
Ziffer 8:
Die Ausnivellierung des gesamten Baugeländes wird aus vermessungstechnischen Gründen abgelehnt.
Ziffer 9:
Die Errichtung von Drempeln wird untersagt.
c) Forderungen des Straßenbauamtes Diez Vorlage Nr. 178 b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Forderungen des Straßenbauamtes Diez vom 1.9.1975 werden in vollem Umfang anerkannt und bei der Bauleitplanung berücksichtigt.
d) Auflage des Gesundheitsamtes Montabaur Vorlage Nr. 178 c
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Auflage des Gesundheitsamtes Montabaur vom 19.8.1975, die Be- und Entwässerung nach einem bezirkspolizeilich genehmigten Plan durchzuführen, wird berücksichtigt.
e) Bedenken und Anregungen der Kevag Vorlage Nr. 178 d
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Bedenken und Anregungen der Kevag vom 6.8.1975 auf Ausweisung einer Trafostation im Bebauungsplan "Bornrainsfeld" werden berücksichtigt.
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