Akte 
Sitzung 25. September 1975
Entstehung
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Punkt 1/3, Vorlage Nr. 164

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Herrenhahnweg II", Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Herrenhahnweg II"

Im Stadtteil Horressen. Der Stadtrat gibt dem vorgelegten Entwurf seine Zustimmung und beschließt die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.

Ratsmitglied Hannappel, CDU-Frakt1on, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht tellgenommen.

Punkt 1/4, ohne Vorlage

Beratung Uber die Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn bezüglich des Bahnhofsvorplatzes 1n Montabaur

Der Stadtrat beschäftigt sich mit der Aussage der Bundesbahndirektion Frankfurt 1m Schreiben vom 18. August 1975. Von diesem Schreiben waren die Stadtratsm1tgl1eder bereits 1n der Sitzung am 21. 8. 1975 unter Punkt Verschiedenes unterrichtet worden.

In der Diskussion stellt sich die Problematik dieser Angelegenheit aus der Sicht des Stadtrates 1n zwei Bereichen dar:

a) der schlechte Zustand des Bahnhofsvorplatzes,

b) die 1n Erwägung gezogene Stillegung des Bahnhofes Montabaur.

Es besteht bei allen Sprechern des Rates Übereinstimmung, daß es unbedingt erforderlich Ist, den Bahnhofsvorplatz ln einen verkehrsgerechten Zustand zu bringen. Der Stadt­rat verweist darauf, daß das Gelände, das 1m Eigentum der Deutschen Bundesbahn steht, dem öffentlichen Verkehr gewidmet Ist.

vom^

Der Stadtrat appelliert an die Bundesbahn, aus Ihrer Verantwortung als Grundstücks- elgentümer für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. Die Notwendigkeit des Ausbaues j

ergibt sich auch aus haftungsrechtUcher Sicht. In Anbetracht der starken Frequentierung vii des Bahnhofsvorplatzes mit Bussen (auch mit Bahnbussen) Ist der jetzige Zustand des I

Platzes nach Meinung des Stadtrates untragbar. Deshalb wird gefordert, kurzfristig _L

den Ausbau vorzunehmen; unabhängig von den Überlegungen der Bahn über eine evtl. Still- w legung des Bahnhofes.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Stadt Ihrerseits die Merkstraße ^ und die Hohe Straße ausgebaut hat.

Es wird zum Ausdruck gebracht, daß seitens der Stadt die Bereitschaft zu einer Be­teiligung an den Umbaukosten 1n gewissem Umfang besteht.

Dem Hinweis der Bundesbahn 1m Schreiben vom 18. August 1975, die Stadt könne 1n Ihrer Zuständigkeit die von Ihr für erforderlich gehaltenen Maßnahmen treffen und dafür Zuwendungen des Bundes nach dem Geme1ndeverkehrsf1nanz1erungsgesetz beantragen, wird entgegengehalten, daß nach § 3 Zlff. 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes l.d.F. vom 13. März 1972 (BGBl. 1 S. 501) es Voraussetzung für eine Förderung Ist, daß die zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens mehr als 200.000, DM betragen und aus diesem

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