Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Erweiterung des Bebauungsplanes "Bornwiese II" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Punkt 1/16, Vorlage Nr. 157, 158
Beratung und Beschlußfassung Uber die bauliche Fertigstellung von Te1l-Ersch11eßungsanlagen sowie deren Widmung fUr den öffentlichen Verkehr
Vorlage Nr. 157:
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. 1 S. 341)
und §§ 6 und 7 der Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen fUr die erstmalige Herstellung
von ErschHeßungsanlagen (Ersch11eßungsbe1träge) 1n dem Stadtteil Horressen vom
26. 10. 1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Te1l-
ErschHeßungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Te1l-E1nr1chtung iny?"
als Te11-Erschl1eßungsbe1träge zu erheben - Kostenspaltung - .
vom
975
VII
hergestellte Teil-Einrichtung
verlaufend von bis
Bezeichnung
Fahrbahn, BUrgersteige Straßenbeleuchtung
ElnmUndung Heideweg bis ElnmUndung Auf der Heide
Waldstraße
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. ErschHeßungsanlagen wird der 1. 6. 1975 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes fUr Rheinland-Pfalz - LStrG- vom 15. 2. 1963 (6VB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dam öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 6. 1975.
Ratsmitglied Manns, CDU-Frakt1on, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung
vom
975 ^,
WTT.
und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
Vorlage Nr. 158:
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 (BGBl. 1 S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung Uber die Erhebung von Beiträgen fUr die erstmalige Herstellung von ErschHeßungsanlagen (ErschHeßungsbelträge) 1n der Stadt Montabaur vom 16. 8. 1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgefUhrten Te1l-Erschl1eßungs- anlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Ie1l-E1nr1chtung als Teil ErschUeßungsbelträge zu erheben - Kostenspaltung - .
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