- 14 -
Punkt 1/12, Vorlage Nr. 152
Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Saubltz/WurstwIese", Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Saubltz/Wurstwlese" dergestalt, daß die Sperlingstraße von der Herrenhahnstraße her westlich des Flurstückes 30 Im Bereich des Flurstückes 31 mit einem Wendehammer abgeschlossen und ln Form eines Fußweges zur Hauptstraße weltergefUhrt wird.
Der Stadtrat gibt dem Entwurf ln der vorgelegten Form seine Zustimmung und beschließt die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Ratsmitglied Manns, CDU-Fraktlon, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 femO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/13, Vorlage Nr. 153
Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" Im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" dergestalt, daß die Straßenbreite der Waldstraße 1m Bereich der Grundstücke 1305 bis 1307 gemäß bei gefugter Planskizze festgelegt wird.
Der Stadtrat gibt dem vorgelegten Plan seine Zustimmung und beschließt die Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Ratsmitglied Manns, CDU-Frakt1on, und Ratsmitglied Hoffmann, Bernd, CDU-Frakt1on, haben gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht tellgenommen.
Punkt 1/14, Vorlage Nr. 154
Beratung und Beschlußfassung Uber die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" Im Stadtteil Horressen als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Ratsmitglied Manns, CDU-Fraktlon, und Ratsmitglied Hoffmann, Bernd, CDU-Frakt1on, haben gern. § 22 GemO wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht tellgenommen.
g vom 1975
vom
975
VII
Punkt 1/15, Vorlage Nr. 155
Beratung und Beschlußfassung Uber die Erweiterung des Bebauungsplanes "Bornwiese II" Im Stadtteil Eigendorf als Satzung
- 15 -

