Akte 
Sitzung 21. August 1975
Entstehung
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Vorlage Nr. 149 b:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Landwirtschaftskammer werden nicht berücksichtigt.

Vorlage Nr. 149 c:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die vom Kulturamt vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen.

Vorlage Nr. 149 d:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Unter der Voraussetzung, daß mit dem Straßenbauamt 1n D1ez keine andere StraßenfUhrung abgesprochen werden kann, werden die Bedenken und Anregungen der Firma Cohnen zurUckgewIesen.

Vorlage Nr. 149 e:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Die Bedenken und Anregungen der Kevag werden 1m Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht fUr die Festsetzung der notwendigen Erdverkabelung.

Vorlage Nr. 149 f:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Der Einspruch des Herrn Meuer wird zurUckgewIesen.

g vom 1975

vom

975

VII

Vorlage Nr. 149 g:

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Der Einspruch der Verbandsgemelnde- verwaltung Wirges 1m Namen der Ortsgemeinde Staudt wird zurückgewiesen.

Punkt 1/10, Vorlage Nr. 150 vom,

973

Beratung und Beschlußfassung Uber den Bebauungsplan "Alter Galgen" VII

der Stadt Montabaur als Satzung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Punkt 1/11, Vorlage Nr. 151

Beratung und Beschlußfassung über die einschränkende Genehmigung des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum" der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat erkennt die 1n dem Genehmigungsschreiben der KreisVerwaltung vom 23. Juli 1975 verfügte Einschränkung an, nach der der westliche Teil der "Verkehrs­spange A" von der Genehmigung ausgenommen wird.

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