Vorlage Nr. 112
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGB1.1 S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträqe zu erheben.
Bezeichnung
verlaufend von hergestellte
bis Teil-Einrichtung
Stichstraße Eifelstraße bis
(Wassergraben VI) einschl. Wende
hammer
Fahrbahn und Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlägen wird der 1.4.1975 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
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Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.4.1975.
Punkt 1/7. Vorlagen Nr. 113 u. 114
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974
Vorlage Nr. 113
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.278,65 DM für die Kanalisation in der Burgstraße bei HH-Stelle 702.6.961.
Die Deckung erfolgt aus Gewerbesteuermehreinnahmen.
Vorlage Nr. 114
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.800, DM zur Restfinanzierung der Baukosten der Waldstraße im Stadtteil Horressen bei der HH—Stelle 650.6.880.

