Akte 
Sitzung 23. April 1975
Entstehung
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Vorlage Nr. 112

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGB1.1 S. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er­schließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungs­anlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Ein­richtung als Erschließungsbeiträqe zu erheben.

Bezeichnung

verlaufend von hergestellte

bis Teil-Einrichtung

Stichstraße Eifelstraße bis

(Wassergraben VI) einschl. Wende­

hammer

Fahrbahn und Straßenbe­leuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlägen wird der 1.4.1975 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.4.1975.

Punkt 1/7. Vorlagen Nr. 113 u. 114

Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974

Vorlage Nr. 113

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von einer unerheblichen über­planmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.278,65 DM für die Kanalisation in der Burgstraße bei HH-Stelle 702.6.961.

Die Deckung erfolgt aus Gewerbesteuermehreinnahmen.

Vorlage Nr. 114

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.800, DM zur Restfinanzierung der Baukosten der Waldstraße im Stadtteil Horressen bei der HHStelle 650.6.880.