7
Die Einwendungen der übrigen Anlieger auf Neufestsetzung des Anteilsbetrages - 60 % Anlieger, 40 % öffentliche Interessen - werden zurück
gewiesen.
Die Ratsmitglieder Kochern und Schweizer haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse nicht teilgenommen:
Punkt 1/6. Vorlagen Nr. 111 u. 112
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Vorlage Nr. 111
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. IS. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei
trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in dem Stadtteil Eschelbach vom 24.9.1963 stellt
tg vom
VII
der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben
- Kostenspaltung -.
ig vom
1975 ! VII
verlaufend von bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Bezeichnung
Dahlienstraße bis "Im Baumberg"
KrokusStraße
Fahrbahn und Bürgersteige
1
Fahrbahn, Bürgersteig (einseitig)
Einmündung Geranien- str. bis Krokusstr. u.v. Krokusstr. bis einsch1. Wendehammer
Tulpenstraße
Fahrbahn, Bürgersteig (einseitig)
von Lilienstr. bis Westgrenze Grundstück 1495/1
"Im Baumberg"
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.1.1973 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.1.1973
- 8

