Akte 
Sitzung 23. April 1975
Entstehung
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Die Einwendungen der übrigen Anlieger auf Neufestsetzung des Anteils­betrages - 60 % Anlieger, 40 % öffentliche Interessen - werden zurück­

gewiesen.

Die Ratsmitglieder Kochern und Schweizer haben an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse nicht teilgenommen:

Punkt 1/6. Vorlagen Nr. 111 u. 112

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

Vorlage Nr. 111

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. IS. 341) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­

trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er­schließungsbeiträge) in dem Stadtteil Eschelbach vom 24.9.1963 stellt

tg vom

VII

der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Er­schließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben

- Kostenspaltung -.

ig vom

1975 ! VII

verlaufend von bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

Bezeichnung

Dahlienstraße bis "Im Baumberg"

KrokusStraße

Fahrbahn und Bürgersteige

1

Fahrbahn, Bürger­steig (einseitig)

Einmündung Geranien- str. bis Krokusstr. u.v. Krokusstr. bis einsch1. Wendehammer

Tulpenstraße

Fahrbahn, Bürger­steig (einseitig)

von Lilienstr. bis Westgrenze Grund­stück 1495/1

"Im Baumberg"

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.1.1973 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.1.1973

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