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trägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an der Fahrbahn der Werbhausgasse sowie des Schuster- ählchens fest.
Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung sowie der Satzung vom 26.3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 (1. Änderung) zu erheben.
Auf den Stadtratsbeschluß vom 19. Juni 1974 wird verwiesen.
Punkt 1/6. Vorlage Nr. 94
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Antrag der Frau Florentine Gröninger auf Änderung des Bebauungsplanes "An demLindchen" wird abgelehnt.
Punkt 1/7. Vorlagen Nr. 95 u. Nr. 96
Beratung und Beschlußfassung über das Ergebnis des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Hirtengarten" in Horressen
tg vom 1975
t_MT T.
^ vom 1975 , VII
tg
VI
Vorlage Nr. 95
Der Stadtrat beschließt mit 13 Stimmen für und 6 Stimmen gegen die Vorlage:
Die Bedenken und Anregungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz j
werden zurückgewiesen. An der Beschlußfassung haben die Herren Manns,
Schmidt und Hoffmann nicht mitgewirkt.
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Vorlage Nr. 96
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: i
Die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung werden, soweit wie möglich, berücksichtigt. An der Beschlußfassung haben die Herren Manns, Schmidt und Hoffmann nicht mitgewirkt.
Punkt 1/8. Vorlagen Nr. 97 u. Nr. 98
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für die Rechnungsjahre 1974 und 1975

