trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Bezeichnung verlaufend
von bis
hergestellte Tei1-Einrichtung
Elgendorfer Straße Von-Orsbeck-Straße bis Bürgersteige,
von Bodelschwingh-Str. Parkstreifen
einerseits, von Saarstraße bis Weserstraße andererseits
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 13.1.1975 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15.1.1975.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 92
Beratung und Beschlußfassung über die Namenserteilung für die Parallelgasse zur Werbhausgasse
Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß:
Die parallel zur Werbhausgasse verlaufende Gasse (zwischen der Elisabethenstraße und der Kirchstraße) erhält die Bezeichnung:
Schusterählchen.
Punkt 1/5. Vorlage Nr. 93
Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Werbhausgasse sowie der Parallelgasse (Schusterählchen)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung Über die Erhebung von Bei-

