Akte 
Sitzung 27. Februar 1975
Entstehung
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trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Er­schließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 16.8.1974 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Erschließungs­anlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Ein­richtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.

Bezeichnung verlaufend

von bis

hergestellte Tei1-Einrichtung

Elgendorfer Straße Von-Orsbeck-Straße bis Bürgersteige,

von Bodelschwingh-Str. Parkstreifen

einerseits, von Saar­straße bis Weserstraße andererseits

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 13.1.1975 festgesetzt.

Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Ver­kehrsflächen als Gemeindestraßen (§3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffent­lichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15.1.1975.

Punkt 1/4. Vorlage Nr. 92

Beratung und Beschlußfassung über die Namenserteilung für die Parallelgasse zur Werbhausgasse

Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß:

Die parallel zur Werbhausgasse verlaufende Gasse (zwischen der Elisa­bethenstraße und der Kirchstraße) erhält die Bezeichnung:

Schusterählchen.

Punkt 1/5. Vorlage Nr. 93

Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Werbhausgasse sowie der Parallelgasse (Schusterählchen)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung Über die Erhebung von Bei-