Akte 
Sitzung 23. Januar 1975
Entstehung
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§ 4

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.

Als Anlage zur Vorlage Mr. 76 wird ein Auszug des Katasterplanes beigefügt. (Anlage 1)

Punkt 1/6. Vorlage Mr. 77 ^

Beratung und Beschlußfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gebiet "Auf der Trabenau" im Stadtteil Eschelbach

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, das Wohngebiet in der Gemarkung Eschelbach, welches im Bebauungsplanentwurf "Schul- und Sportzentrum" vorhanden ist, von diesem abzutrennen und ein eigenes Planverfahren durchzu­führen.

Das Wohnbaugebiet soll die Bezeichnung "Auf der Trabenau" erhalten.

Das Plangebiet umfaßt in der Flur 25, Gemarkung Montabaur-Eschelbach nachstehende Flurstücke:

2009 bis 2023, 2024 bis 2039, Feldweg 2834, 2040 bis 2053,

2054 bis 2065, Feldweg 2835 teilweise, 2071 teilweise,

2072 bis 2076, Feldweg 2835 teilweise, 78/ 2083, 79 / 2085,

80 / 2086, 81 / 2087, 82 / 2088.

Punkt 1/7. Vorlage Nr. 78

Beratung und Beschlußfassung zur Änderung des Bebauungs­planes "Große Alberthdhe III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Parkstreifen in der Warthestraße im Bereich des Grundstückes Gilles wird aus dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe III" herausgenommen.

Die freiwerdende Fläche wird dem Grundstück Gilles zugeschlagen.

Der Bebauungsplan soll entsprechend geändert werden.