Vorlage Nr. 29 I:
Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken des Kulturamtes Montabaur werden zurückgewiesen, da das im nördlichen Teil des Plangebietes ausgewiesene Wohngebiet zunächst aus der Planung herausgenommen wird.
Bei der Ausweisung eines kleineren MI-Gebietes muß es verbleiben.
Vorlage Nr. 29 m:
Bei zwei Gegenstimmen faßt der Stadtrat folgenden Beschluß: Der Forderung der KEVAG auf Einplanung einer Trafo-Station in dem als MI-Gebiet ausgewiesenen Gelände wird entsprochen.
Da das an der Nordseite des Plangebietes vorgesehene Wohngebiet zunächst aus der Planung herausgenommen wird, entfällt die Ausweisung einer weiteren Trafo-Station.
Vorlage Nr. 29 n:
Der Stadtrat faßt mit zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Den vom Katasteramt Montabaur vorgebrachten Bedenken und Anregungen wird stattgegeben. Die Kreis- planungsstelle wird beauftragt, diese zu berücksichtigen.
Vorlage Nr. 29 o:
Der Stadtrat faßt mit zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und Anregungen des Straßenbauamtes werden berücksichtigt. Sie wurden bereits in den Ent wurf des Bebauungsplanes vom Mai 1974 übernommen.
Vorlage Nr. 29 p:
Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Die Bedenken und An regungen des Gesundheitsamtes Montabaur werden berücksichtigt. Die Verlegung der Be- und Entwässerungsleitungen erfolgt nur nach einem bezirkspolizeilich genehmigten Plan.
Vorlage Nr. 29 q:
Der Stadtrat faßt bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß: Den Bedenken und Anregungen des Geologischen Landesamtes in Mainz wird stattgegeben. Die Kreisplanungsstelle wird angewiesen, entsprechende Textfestsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Punkt 1/5, Vorlage Nr. 30 - Anlage Nr. 1 -
Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Montabaur
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