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2. Die Maßnahme soll zu Beginn eines jeden Jahres bei der Verbandsgc- meindeverwaltung Montabaur angezeigt werden. Der Zuschußantrag ist spätestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme in schriftlicher Form an die Verbandsgemeindeverwaltung zu richten.
Der Antrag muß enthalten:
a) Voraussichtliche Gesamtzahl der Teilnehmer mit Geburtsdatum und Wohnort
b) Anzahl der Leitungskräfte mit Altersangabe und Wohnort.
§ 4
Auszahlung der Zuschüsse
1. Die Auszahlung'der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Maßnahme.
2. Der verantwortliche Fahrtleiter hat unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme eine namentliche Aufstellung der Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte mit Geburtsdatum und Wohnort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur einzureichen.
3. Die Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte bestätigen ihre Teilnahme durch ihre eigenhändige Unterschrift.
4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses durch die Verbandsgemeindekasse an den Fahrtleiter.
§
C
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Inkrafttret en
Diese Richtlinien wurden in der vorliegenden Form in der Stadtrats
Sitzung am Au - % _beschlo^u^n.
Sie treten mit Wirkung vom Th i Z f_in Kraft.

