Akte 
Sitzung 29. August 1974
Entstehung
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2. Die Maßnahme soll zu Beginn eines jeden Jahres bei der Verbandsgc- meindeverwaltung Montabaur angezeigt werden. Der Zuschußantrag ist spätestens zwei Wochen vor Durchführung der Maßnahme in schrift­licher Form an die Verbandsgemeindeverwaltung zu richten.

Der Antrag muß enthalten:

a) Voraussichtliche Gesamtzahl der Teilnehmer mit Geburtsdatum und Wohnort

b) Anzahl der Leitungskräfte mit Altersangabe und Wohnort.

§ 4

Auszahlung der Zuschüsse

1. Die Auszahlung'der Zuschüsse erfolgt grundsätzlich nach Durch­führung der Maßnahme.

2. Der verantwortliche Fahrtleiter hat unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme eine namentliche Aufstellung der Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte mit Geburtsdatum und Wohnort bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur einzureichen.

3. Die Fahrtteilnehmer und Leitungskräfte bestätigen ihre Teilnahme durch ihre eigenhändige Unterschrift.

4. Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Auszahlung des Zu­schusses durch die Verbandsgemeindekasse an den Fahrtleiter.

§

C

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Inkrafttret en

Diese Richtlinien wurden in der vorliegenden Form in der Stadtrats

Sitzung am Au - % _beschlo^u^n.

Sie treten mit Wirkung vom Th i Z f_in Kraft.