Akte 
Sitzung 25. April 1974
Entstehung
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§ 2

Sonstige Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntgaben, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschricben sind, und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags--und Amtshilfeange­legenheiten keine andere Form bestimmt ist, im Amtsblatt,

§ 3

Unterrichtung der Einwohner

Die Unterrichtung der Einwohner über

a) wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung,

b) die Ergebnisse von Stadtratssitzungen

erfolgt im Amtsblatt.

Auslegung von Eintragungslisten bei Bürgerinitiativen

(1) Entspricht der Antrag auf Einleitung einer Bürgerinitiative den erforderlichen Voraussetzungen, dann sind mit dem Antrag Beginn und Ende der Auslegungsfrist, die Stelle und die Zeit für die Auslegung der Eintragungslisten öffentlich bekanntzu­machen. Die Dauer der Auslegungsfrist der Eintragungslisten für eine Bürger­initiative beträgt zwei Wochen.

(2) Die Eintragungslisten sind an den Arbeitstagen während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung 543 Montabaur, Rathaus, auszulegen.

II. Wappen, Flagge

§ 5

Wappen

Als Wappen der Stadt Montabaur wird das Petruswappen geführt.

§ 6

Flagge

Die Flagge der Stadt Montabaur setzt sich aus den Farben Blau, Rot und Weiß zusammen.

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