Akte 
Sitzung 15. Dezember 1970
Entstehung
Einzelbild herunterladen

9

Der Bebauungsplan "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" wird so geändert, daß für das Grundstück Flur 27, Flurstück 4577/12 die Errichtung eines weiteren Wohnhauses möglich ist.

Punkt 1/8. Vorlage Nr. 174

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hohe Straße II"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Für das Gebiet

Flur 22, Flurstücke: 207/5083, 5837 (Feldweg), 339/5082, 321/3938, 322/3938, 3939, 3940, 309/3941, 343/3941, 3944/3, 3945/1, 3944/2, 285/3945, 287 / 3945 , 286 / 5083 , 288/5838 (Wegeteilstück), 284/3945, 289/5838 (Fußweg), 55/5840 (Mühlgraben teilweise), 204/3986, 243 / 3985 , 333/3985, 332/3984, 331 / 3982 , 3985 / 1 , 3980/1, 3979/1, 3978 / 3 , 3977/2, 3977/1, 3974/2, 3977/3, 3978 / 2 , 3953/1, 50/5845 (Bachlauf), 3948/1, 3948/2, 282 / 3950 , 3950/1, 3950 / 2 , 3951/3, 3951/4, 3951/1, 3951/2, 3952, 3953/3, 5844/2, 3953/2, 5844/1

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

Punkt 1/9. ohne Vorlage

Beschluß über die Ausführungsart des Bürgersteiges am Grenzweg

Wegen der wachsenden Verkehrsgefährdung auf diesem Grenzweg soll ein Bürgersteig für Fußgänger angelegt werden, der einseitig nach der Gemarkung Horressen hin verläuft. Die Vorstellungen der Ver­waltung gehen dahin, den Bürgersteig entweder mit einer wasserge­bundenen Decke oder mit Bitumen zu versehen. Eine Pflasterung mit Verbundsteinen kann bei dieser Wegeführung außerhalb der Ortslage nicht infrage kommen. Der Bürgersteig soll jedoch mit einem genügend hohen Bordstein und einer wasserführenden Rinne gegen die Straße hin abgesichert werden.

Die Kosten für die Ausführungsart in wassergebundener Decke be­laufen sich auf ca. 53*000,-- DM. Die Ausführung in Bitumen er­fordert 73.000,-- DM an Kostenaufwand.

In diesen Kosten sind die Aufwendungen für den Bordstein und einen entsprechenden Unterbau enthalten. Ebenfalls gehört dazu die Abgrenzung durch einen Rasenbordstein nach der Gemarkung Horressen hin.

Die Fraktionen geben trotzdem zu bedenken, den Bürgersteig auch mit Verbundsteinen auszulegen, wenigstens soweit eine bebaute Ortslage infrage kommt.

Ein Beschluß wird in dieser Stadtratsitzung darüber nicht gefaßt. Die Verwaltung wird vorerst Angebote einholen.

10