Akte 
Sitzung 15. Dezember 1970
Entstehung
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Der Fuhrunternehmer sei jedoch zu verpflichten, die angefahrenen Mengen ordnungsgemäß mit der Stadt zu verrechnen. Die Erlaubnis solle ihm auf Widerruf erteilt werden und sofort zurückgenommen werden, wenn sich der Fuhrunternehmer nicht an diese Auflagen hält.

Herr Stadtrat König ist ebenfalls der Ansicht, daß man auf einen befristeten Zeitraum das einheimische Fuhrunternehmen mit der Ab­fuhr des Mülls zum alten Galgen in der erwähnten Art beauftragen sollte. Sollte sich der Fuhrunternehmer nicht an die gemachten Auflagen halten, kann ihm jederzeit die Berechtigung zur Abfuhr entzogen werden.

Am Samstag steht übrigens auch der Müllabfuhrplatz der Öffent­lichkeit zur Verfügung. Di es-g iit v oi all e m r -G e schäf t sl e ute d i e verbr e nnbares V e r p ackungsmaterial * beseitigen müsse n.

Wegen der Gebährenberechnung für das Fuhrunternehmen wurde zu­nächst angenommen, daß 4 Fuhren täglich zum alten Galgen möglich seien. Da dies jedoch fraglich erscheint, wird die Verwaltung zu­nächst einmal mit dem Fuhrunternehmer verhandeln um dann endgültig die Gebührenberechnung festzulegen.

Zusammenfassend stellt der Vorsitzende fest, daß der Müllplatz jeweils öffentlich einmal und zwar am Samstag von vormittags bis nachmittags geöffnet ist.

Dem einheimischen Fuhrunternehmen wird befristet die Genehmigung erteilt, bei ordnungsgemäßer Ablagerung diesen Müllplatz samstags und an anderen Tagen zu benutzen.

Kleiner Hausmüll kann durch Privatleute nur an Samstagen zum Müll­platz gefahren werden.

Dem gewerblichen Müll steht nur die Mülldeponie in Bannberscheid zur Verfügung.

Der Stadtrat ist mit dieser Regelung einverstanden, ohne daß e& bei diesem Tagesordnungspunkt zu einer Abstimmung kommt.

Der Ablauf der Sitzung wird durch eine Zwischenfrage des Herrn Bröcking unterbrochen, die sich an Herrn Schneider, den Redakteur des Nachrichtenblattes 'Rund um Montabaur' richtet. Herr Schneider benutzt ein Tonband zum Abhören der öffentlichen Sitzungen. Da dies den Ratsmitgliedern vorher nicht bekannt war, teilt ihm der Vorsitzende mit, daß es dieserhalb einer vorherigen Information bedurft hätte. Im übrigen jedoch sind die Ratsmitglieder damit einverstanden, daß bei öffentlichen Sitzungen ein Tonband verwandt werden darf.

Punkt 1/7. Vorlage Nr. 173

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanes "Auf dem oberen u. unteren Wassergraben"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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