Akte 
Sitzung 29. November 1970
Entstehung
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11. Straßenabsenkung in der Wiedstraße gegenüber der Einmündung Dillstraße

Stadtrat Witte macht darauf aufmerksam, daß der Fahrdamm an die­ser Stelle sich um ca. 5 cm gesenkt habe.

Das Stadtbauamt erwidert, daß der Schaden inzwischen behoben wur­de .

12. Gemeindlicher Zusammenschluß mit den Gemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach

Der Vorsitzende gibt bekannt, daß mit den Gemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach Gespräche wegen des gemeindlichen Zusammen­schlusses geführt wurden. Die Gemeinden Eschelbach und Eigendorf haben in der Zwischenzeit auf die Anfrage des Vorsitzenden mitge­teilt, daß sie aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage seien we­gen der anstehenden Probleme einen Termin zu vereinbaren. Nach An­sicht des Vorsitzenden besteht jedoch noch Hoffnung, mit den bei­den Gemeinden zu verhandeln.

Positiv haben hingegen die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn geantwortet. Diese Gemeinden haben durch Gemeinderats­beschluß festgelegt, mit der Stadt Montabaur Verhandlungen zu führen wegen der Eingemeindung bzw. dem gemeindlichen Zusammen­schluß. Als Termin für eine Zusammenkunft der Bürgermeister und Gemeinderäte von Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn soll der 7. Dezember genannt werden. Die Zusammenkunft findet im Sitzungs- - saal abends um 20.00 Uhr statt.

. Verhandlungen mit dem Innenministerium wegen der Errichtung einer Feuerwehrhalle in Montabaur

Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß von der Bezirksregierung und dem Kreisbrandinspekteur Wünsche vorgetragen wurden, die sich auf die Errichtung der Feuerwehrhalle nach unseren Vorstellungen beziehen. Dies bezieht sich vor allem auf die Errichtung der Stützpunktfeuerwehr Montabaur, Betreuung eines Autobahnabschnit­tes sowie ein Depotlager für besondere Katastrophenfälle. Bei einem Besuch in Mainz hat man dem Bürgermeister mitgeteilt, daß das Land nicht in der Lage sei, sich finanziell an diesen Maß­nahmen zu beteiligen.

Der Vorsitzende hat in Mainz daraufhin erklärt, daß die Stadt eine Planung nach ihrem unmittelbaren Bedarf vornehmen werde.

Die Stadt ist bereit, in einem 2. Bauabschnitt die Wünsche des Landes zu berücksichtigen, jedoch nur, sofern das Land bereit ist, sich an diesen Kosten zu beteiligen.

Bei vorhandener Interessenslage ist die Stadt bereit, auch hier­für ein Grundstück zur Verfügung zutstellen.

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