Akte 
Sitzung 29. November 1970
Entstehung
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Der Vorsitzende weist darauf hin, daß dies nicht so ohne weiteres möglich sei, da sich ja das Gelände im Privatbesitz befindet.

In diesem Zusammenhang wird auch noch die Kreuzung an der Brücke über die Elgendorfer Straße erwähnt. Die unter der Brücke herführende Straße ist eine klassifizierte Straße. Die Stadt soll bei dem Ausbau der Kreuzung je nach dem festgestellten Verkehrs­aufkommen an den Ausbaukosten beteiligt werden. Die Baumaßnahme Albertstraße/Fürstenweg ist doch auch für das Jahr 1971 gestri­chen worden, wie man dem Vorsitzenden mitgeteilt hat. Grund hier­für ist die noch nicht abgeschlossene Planung beim Kreis Unter­westerwald. Die Planung selbst liegt in Händen der Straßenbau­verwaltung Koblenz.

Die Straßenbaubehörde in Koblenz ist der Auffassung, daß das Kreuzungsproblem nur gelöst werden kann, wenn zwei Fahrbahnebe­nen geschaffen werden, während der Kreis der Ansicht ist, daß man auch auf einer höhengleichen Kreuzung das Verkehrsproblem lösen kann. Bei einer Kostenbeteiligung der Stadt bei dem Ausbau der Straße in Höhe von mindestens 40 % kann es nicht gleichgültig sein, wie aufwendig hier gebaut wird oder nicht. Die Stadt hat deshalb geltend gemacht, daß sie rechtzeitig in die Planungen eingeschaltet wird um auf den Ausbau entsprechend Einfluß nehmen zu können.

Stadtrat König ergänzt die Diskussion mit einem Hinweis auf ei­ne dringend notwendige Gesamt-Verkehrsplanung für den Stadtbe­reich von Montabaur. Es sei nicht immer sinnvoll, nur über ein­zelne Dinge zu diskutieren, wenn nicht eine generelle Verkehrs­übersicht möglich sei.

Der Vorsitzende stellt die Frage, ob der Hinweis des Herrn König als Antrag zuwerten sei, für Montabaur eine Gesamt-Verkehrsplanung aufzustellen, die nach seinen Kenntnissen zwischen 50.000 und 100.000,-- DM Kosten verursachen würde. Stadtrat König hält ei­ne solche Ausgabe für voll berechtigt, wenn auch nur ein Men­schenleben durch einen solchen Generalverkehrsplan gerettet wer­den kann. Schon die beabsichtigte Errichtung eines Schulzentrums rechtfertigt nach Ansicht des Herrn König die Aufstellung eines solchen Planes.

Der Vorsitzende erwidert hierzu, daß hierfür jedoch auch in erster Linie ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mit den Umlandgemeinden zu erstellen sei.

Zu der besprochenen Verkehrsplanung teilt der Vorsitzehe noch mit, daß vor einiger Zeit Professor Leibbrand unaufgefordert bei der Stadt vorgesprochen habe. An einem Planungsauftrag für das Stadt­gebiet war dieser Experte nicht uninteressiert.

Abschließend ist man der Ansicht, die Angelegenheit erst einmal in den Fraktionen durchzusprechen und dann noch einmal darauf zurück­zukommen.

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