Akte 
Sitzung 29. Oktober 1970
Entstehung
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Punkt ß

Das Gelände oberhalb des Garten Jung ist aufgeplant. Die Art und Weise der Bebauung wird in dem angefertigten. Modell mit 7 mehrstöckigen Wohneinheiten veranschaulicht. Es war vorge­sehen, daß die Hausbau-AG Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen die­se Wohnblocks erstellen sollte. Die Wohnungen sollten für die Fa. Pentaplast errichtet werden. Die genannte Firma wollte sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen, da ja auch die entsprechenden Landesmittel zur Verfügung standen.

Nunmehr hat die Firma Pentaplast erklärt, daß sie sich nicht an der Finanzierung dieser Neubaumaßnahme beteiligen möchte. Daraufhin hat auch die Hausbau-AG wissen lassen, daß sie nicht in der Lage ist, die Grundstücke zu erwerben und deshalb eben­falls ihre Bauabsicht aufgibt.

Die Stadtverwaltung hat daraufhin mit den übrigen Interessenten Bauingenieur Schäfer, Westerburg, Bilzstraße und Bauunternehmer Baldus, Montabaur, Eschelbacher Straße, Verhandlungen geführt, die inzwischen verwaltungsintern zum Abschluß gekommen sind.

Diese beiden Interessenten sind bereit, die gesamte Baufläche zu erwerben und sie im Sinne des Bebauungsplanes auch zu bebauen.

Das Gelände soll zu einem qm-Preis von DM 25,-- verkauft werden. Die gesamten Erschließungskosten tragen die beiden Interessenten anteilmäßig.

Der Stadtrat soll darüber beraten, in welcher Zeit den beiden Unternehmen eine Bebauung zugemutet werden kann.

Der Vorsitzende ist der Ansicht, daß der Bau von rd. 70 Wohnungen Herrn Baldus u. Herrn Schäfer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nicht zugemutet werden kann. Entweder solle wegen der Bebauungs­zeit überhaupt keine Auflage gemacht werden oder aber ein Be­bauungszeitraum von 5 * 7 Jahren eingeräumt werden.

Nach eingehender Diskussion einigt man sich daraufhin, das Ge­lände zu einem Grundstückspreis von DM 25, je qm zu verkaufen, die Erschließungskosten anteilmäßig auf Schäfer u. Baldus zu verteilen und wegen der Bebauung die Auflage zu machen, daß in­nerhalb von 7 Jahren die Wohneinheiten erstellt sein müssen.

Das bis zu diesem Zeitpunkt nicht bebaute Gelände ist an die Stadt Montabaur zum Verkaufspreis zurückzuübertragen.

Eine Weiterveräußerung von Gelände vor der Bebauung an Dritte ist ohne Zustimmung der Stadt nicht zulässig.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, aufgrund dieser Bedingungen die Kaufverträge mit den Herren Schäfer u. Baldus abzuschließen. Eine nachträgliche Genehmigung des Stadtrates wird erteilt, wenn alle Verkaufsbedingungen in einer Vorlage zusammengefaßt werden, die in der nächsten Sitzung des Stadtrates vorzulegen ist.

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Sitzung v. 26. 11. 70 VI. Leg.-P.

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