Akte 
Sitzung 29. Oktober 1970
Entstehung
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Punkt 4

Der Vorsitzende erklärt den Bebauungsplan Himmelfeld in seiner Unterscheidung zwischen Wohn- u. Gewerbegebiet. Wegen der vor­gesehenen Bildung der Verbandsgemeinde ist beabsichtigt, die umliegenden Gemeinden in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan einzubeziehen.

Nach der Vorstellung des Vorsitzenden soll die Fläche des Be­bauungsplanes "Himmelfeld", die bisher als Gewerbegebiet ausge­wiesen war, in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Für gewerb­liche Zwecke lpietet sich dagegen an die Fläche unterhalb Arfel- ler u. der Einkaufszentrale Gilles.

Das Planungs- u. Architekturbüro Steinebach soll aufgefordert werden, den Bebauungsplan "Himmelfeld" als reines Wohngebiet auszuweisen.

Die Diskussion über diesen Vorschlag soll in den Fraktionen fortgesetzt werden und bedarf auch nach dem Willen der ein­zelnen Fraktionssprecher einer weiteren Beratung in der Zukunft

Verschiedenes

Übernahme des Einwohnermeldeamtes durch die Stadt ab 1. Januar 1971

Der Vorsitzende teilt mit, daß das Einwohnermeldeamt zum 1. Januar 1971 in die Verwaltung der Stadt übergeht. Von den derzeitig 3 Bediensteten dieser Dienststelle werden 2 von der Stadt übernommen. Es handelt sich dabei um die Verwaltungsan­gestellten Müller, Walter, Kirschberg, Hans.

Anfrage des Landtagsabgeordneten Hans Schweizer wegen einer möglichen Gesundheitsfürsorge - Heilgymnastik - im städt.

Hallen- u. Freibad

Herr Schweizer hat in einer offenen Anfrage in der Zeitung und in einem an die Stadtverwaltung gerichteten Schreiben an­geregt, im städt. Hallen- u. Freibad Heilgymnastikkurse einzu­richten, die durch Heilmassage u. ähnliche Gesundheitsvorbeu­gemaßnahmen ergänzt werden sollen.

Darauf hat die Stadt ihrerseits im Krankenhaus der Barmh. Brü­der angefragt, inwieweit der Bevölkerung derartige Einrich­tungen in den dortigen Bäderabteilungen zur Verfügung stünden.

Die Anfrage hat ergeben, daß im Krankenhaus der Barmh. Brüder die modernsten Einrichtungen der vorbeugenden Therapie zur Verfügung stehen u. von jedermann genutzt werden können.

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Leg.-P. VI

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