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Nichtöffentl
Sitzung
Punkt 1
Zum Tagesordnungspunkt 1 soll beraten werden, zu welchem Grundstückspreis pro qm Bauland verkauft werden soll und welcher der Interessenten bei der Vergabe der Bauplätze berücksichtigt wird oder zurückgestellt werden muß. Der Sprecher der CDU-Fraktion hält einen qm-Preis von 25,— DM für angebracht, nachdem bekanntgeworden ist, welche Anliegerkosten in diesem Baugebiet von den Interessenten gezahlt werden müssen. Der Sprecher der SPD- Fraktion, Herr Witte, hält auch einen qm-Preis von DM 25,— für angebracht.
Uber die Zuteilung der Baugrundstücke an die jeweiligen Antragsteller wird sodann beraten. Da nicht alle Bewerber berücksichtigt werden können, muß eine Auswahl getroffen werden, bei der zu entscheiden ist, ob der Kauflustige Einwohner der Stadt Mtbr. ist, ob bei auswärtigen Bewerbern eine Grundstückshergabe gerechtfertigt erscheint, ob es sich um Ankäufer handelt, die bereits über eigenen Grundbesitz verfügen und schließlich, ob von natürlichen oder juristischen Personen Grundbesitz erworben werden soll, der einem Vorratseinkauf gleich kommt. Das Datum der Antragstellung spielt bei der Grundstücksvergabe ebenfalls eine Rolle.
Nach eingehender Beratung über jeden Einzelfall kommt es zu folgendem Beschluß, der einstimmig angenommen wird:
Der Stadtrat genehmigt, mit den in der Stadtratsitzung vom 29. 10. 1970 ausgewählten Kaufinteressenten für Bauplätze der großen Vorbehaltsfläche in Verhandlung zu treten und den Kaufvertrag abzuschließen, wenn die üblichen Bedingungen angenommen werden. Als Kaufpreis ist ein qm-Preis von 25,-- DM zuzüglich anteiliger Vermessungs- u. Erschließungskosten (Straßen, Wasser, Kanal, Ibleuchtung) zu fordern.
Der Kaufpreis ist zu zahlen bis 31. 12. 1970, die anteiligen Vermessungs- u. Erschließungskosten wie folgt:
12,— DM je qm ßl. 3. 1971
5,— DM je qm 30. 6. 1971
5,-- DM je qm 30. 9* 1971*
Punkt 2
Zum Punkt 2 der Tagesordnung wird der Entwurf des Vertrages über den gemeindlichen Zusammenschluß der Gemeinde Horressen und der Stadt Montabaur beraten. Der zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Vertragstext war der Aufsichtsbehörde zur Begutachtung vorgelegt worden.
Die Abänderungen werden im Rat diskutiert, bei dem § 1 - 5 und bei § 14 kommt es zu textlichen Neufassungen.
Sitzung 26. 11. VI. Leg
Leg.-P
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