Akte 
Sitzung 14. Mai 1970
Entstehung
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- Blatt 17 -

Der Vorsitzende will sich jedoch wegen der vorgetragenen Be­anstandungen erkundigen und alsbald hierüber Bericht erstatten.

Sodann gibt der Vorsitzende noch bekannt, daß von der Firma Dyckerhoff und Wittmann Pläne über die neu zu errichtende Turn­halle in der Gelbachstraße mit einer Größenordnung von 18 x 33 m eingegangen sind. Nach den Vorstellungen des Architekten ent­stehen Kosten hierfür von über 1.000.000,-- DM.

Über die Pläne wird in Kürze bei einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und dem Sportbeirat verhandelt.

Als letztes in der nichtöffentlichen Sitzung unter Punkt Ver­schiedenes erwähnt der Vorsitzende die derzeitigen Bestimmungen der Friedhofssatzung, insbesondere bezogen auf das Grabdenkmal Arnst.

Bei dem Grabdenkmal Arnst handelt es sich um eine vollplastische Figur, die nach den Größenverhältnissen, bezogen auf die zuläs­sige Höhe und Breite üblicher Grabsteine nicht in den Satzungs­bestimmungen unterzubringen ist. Da das Grabdenkmal Arnst bis­her noch nicht genehmigt worden ist, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden Klarheit darüber geschaffen werden, den bildhau­erischen Möglichkeiten des Steinmetzes auf die Friedhofsgestal­tung bezogen, auch in der Friedhofssatzung Raum zu geben.

Einer entsprechenden alsbaldigen Änderung der Friedhofssatzung stimmen die Ratsmitglieder zu.

Montabaur, den 30.j^uli 197

Vorsitzender:

Schriftführer:

Ratsmitglied König:

Ratsmitglie^ Wj?

Sitzung v. 18.6.1970 VI.Leg.-P*

Sitzung v. 15.7.1970 , VI.Leg.-P. Q

"17.7^^970 VI.Leg.-P*

13. s. 70

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