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Der Vorsitzende will sich jedoch wegen der vorgetragenen Beanstandungen erkundigen und alsbald hierüber Bericht erstatten.
Sodann gibt der Vorsitzende noch bekannt, daß von der Firma Dyckerhoff und Wittmann Pläne über die neu zu errichtende Turnhalle in der Gelbachstraße mit einer Größenordnung von 18 x 33 m eingegangen sind. Nach den Vorstellungen des Architekten entstehen Kosten hierfür von über 1.000.000,-- DM.
Über die Pläne wird in Kürze bei einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und dem Sportbeirat verhandelt.
Als letztes in der nichtöffentlichen Sitzung unter Punkt Verschiedenes erwähnt der Vorsitzende die derzeitigen Bestimmungen der Friedhofssatzung, insbesondere bezogen auf das Grabdenkmal Arnst.
Bei dem Grabdenkmal Arnst handelt es sich um eine vollplastische Figur, die nach den Größenverhältnissen, bezogen auf die zulässige Höhe und Breite üblicher Grabsteine nicht in den Satzungsbestimmungen unterzubringen ist. Da das Grabdenkmal Arnst bisher noch nicht genehmigt worden ist, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden Klarheit darüber geschaffen werden, den bildhauerischen Möglichkeiten des Steinmetzes auf die Friedhofsgestaltung bezogen, auch in der Friedhofssatzung Raum zu geben.
Einer entsprechenden alsbaldigen Änderung der Friedhofssatzung stimmen die Ratsmitglieder zu.
Montabaur, den 30.j^uli 197
Vorsitzender:
Schriftführer:
Ratsmitglied König:
Ratsmitglie^ Wj?
Sitzung v. 18.6.1970 VI.Leg.-P*
Sitzung v. 15.7.1970 , VI.Leg.-P. Q
"17.7^^970 VI.Leg.-P*
13. s. 70
VI.Leg.-Py^
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70
15. 10. 70 ,
VI. Leg.-P.
VI. Leg.-P.
Leg.-P. vi
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