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Punkt 11/8. Verschiedenes
Stadtrat Dommermuth fragt an, ob der Stadtverwaltung schon bekannt sei, ob das Kaufhaus Quelle in Montabaur ein Geschäft eröffnen wolle.
Der Vorsitzende verneint diese Frage.
Stadtrat Bröcking fragt an, ob sich bezüglich der Verkehrsverhältnisse in der Taunusstraße bisher konkrete Ergebnisse gezeigt haben.
Nach längerer Diskussion über die Verkehrsverhältnisse und die rechtlichen Möglichkeiten, Einschränkungen vorzunehmen, erwägt man, unter Umständen ein zeitliches Parkverbot, von dem allerdings auch die Anlieger betroffen werden, dort einzuführen.
Zunächst aber bedarf es abschließender Stellungnahmen des Polizeiamtes, um entsprechende Anordnungen durch die Aufsichtsbehörde zu erwirken.
Stadtrat Schäfer kommt noch einmal auf die bereits im öffentlichen Teil der Sitzung erwähnte Hausordnung im Altersheim zurück. Er sagt, daß ihm vorgetragen wurde, daß die Insassen des Altersheimes nach^S'OO Uhr keine Möglichkeit mehr hätten, das Altersheim zu verlassen, um beispielsweise eine kulturelle Veranstaltung zu besuchen.
Weiterhin berichtet er, daß der Innenhof des Hauses schon abends zur Sommerzeit um^y.00 Uhr geschlossen würde, so daß die Insassen des Hauses ihr Zimmer aufsuchen müßten.
Schließlich sei für das Abendessen eine so kurze Zeit bemessen, daß das letzte Butterbrot auf die Serviette gelegt werden müsse.
Der Vorsitzende erklärt wegen des Ausgehens, daß ihm bekannt sei, daß die Hausinsassen Gelegenheit hätten, wenn sie es wünschten, noch einmal in den Abendstunden auszugehen. Jedoch müsse dies mitgeteilt werden, damit die Pforte besetzt sei, bzw. die Schwestern auf das Klingelzeichen hin von der Klausur aus öffnen könnten.
Was die Frage des Innenhofes betrifft, erklärt der Vorsitzende, daß ihm bekannt sei, daß einige der Heiminsassen körperlich sehr behindert seien und die Hilfe der Schwestern in stärkerem Maße in Anspruch nehmen müßten. Ebenfalls sei es schon vorgekommen, daß einige mehr oder weniger verkalkte Patienten das Altersheim durch den Innenhof verlassen haben, ohne daß man davon wußte.
Es bleibt auch zu überlegen, daß die Betreuung alter Menschen gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt, so daß bei allem Verständnis für die Gewährung freier Beweglichkeit gewisse Einschränkungen unvermeidlich sind.
Sitzung v. 18 . 6.1970 VI.Leg.-P-j
Sitzung v.
15.7.1970
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