Akte 
Sitzung 14. Mai 1970
Entstehung
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Blatt 16

Punkt 11/8. Verschiedenes

Stadtrat Dommermuth fragt an, ob der Stadtverwaltung schon be­kannt sei, ob das Kaufhaus Quelle in Montabaur ein Geschäft er­öffnen wolle.

Der Vorsitzende verneint diese Frage.

Stadtrat Bröcking fragt an, ob sich bezüglich der Verkehrsver­hältnisse in der Taunusstraße bisher konkrete Ergebnisse ge­zeigt haben.

Nach längerer Diskussion über die Verkehrsverhältnisse und die rechtlichen Möglichkeiten, Einschränkungen vorzunehmen, erwägt man, unter Umständen ein zeitliches Parkverbot, von dem aller­dings auch die Anlieger betroffen werden, dort einzuführen.

Zunächst aber bedarf es abschließender Stellungnahmen des Po­lizeiamtes, um entsprechende Anordnungen durch die Aufsichts­behörde zu erwirken.

Stadtrat Schäfer kommt noch einmal auf die bereits im öffent­lichen Teil der Sitzung erwähnte Hausordnung im Altersheim zu­rück. Er sagt, daß ihm vorgetragen wurde, daß die Insassen des Altersheimes nach^S'OO Uhr keine Möglichkeit mehr hätten, das Altersheim zu verlassen, um beispielsweise eine kulturelle Ver­anstaltung zu besuchen.

Weiterhin berichtet er, daß der Innenhof des Hauses schon abends zur Sommerzeit um^y.00 Uhr geschlossen würde, so daß die In­sassen des Hauses ihr Zimmer aufsuchen müßten.

Schließlich sei für das Abendessen eine so kurze Zeit bemes­sen, daß das letzte Butterbrot auf die Serviette gelegt werden müsse.

Der Vorsitzende erklärt wegen des Ausgehens, daß ihm bekannt sei, daß die Hausinsassen Gelegenheit hätten, wenn sie es wünschten, noch einmal in den Abendstunden auszugehen. Jedoch müsse dies mitgeteilt werden, damit die Pforte besetzt sei, bzw. die Schwestern auf das Klingelzeichen hin von der Klausur aus öffnen könnten.

Was die Frage des Innenhofes betrifft, erklärt der Vorsitzen­de, daß ihm bekannt sei, daß einige der Heiminsassen körper­lich sehr behindert seien und die Hilfe der Schwestern in stärkerem Maße in Anspruch nehmen müßten. Ebenfalls sei es schon vorgekommen, daß einige mehr oder weniger verkalkte Pa­tienten das Altersheim durch den Innenhof verlassen haben, ohne daß man davon wußte.

Es bleibt auch zu überlegen, daß die Betreuung alter Menschen gewisse Schwierigkeiten mit sich bringt, so daß bei allem Ver­ständnis für die Gewährung freier Beweglichkeit gewisse Ein­schränkungen unvermeidlich sind.

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