Akte 
Sitzung 14. Mai 1970
Entstehung
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Blatt 12

Herr Roos berichtet zu diesem Thema über Klagen einzelner Hausbesitzer über die Firma, die in diesen Tagen die Ratten­bekämpfung durchfuhrt. Tatsächlich ist es zu einzelnen Be­schwerden gekommen, da die Bediensteten dieses Unternehmens des öfteren nicht mit der notwendigen Sorgfalt beim Ausle­gen der Giftstoffe vorgegangen sind.

ZUm wiederholten Male wird aus der Mitte des Rates die Bitte vorgetragen, zur besseren Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einen städt. Polizeibeamten einzustellen.

Die Ortspolizeibehörde wird aufgefordert, wegen der Ratten­plage am zukünftigen Gymnasialsportplatz den Grundstücks­eigentümer anzuschreiben.

Herr Witte erkundigt sich danach, ob im Altersheim der Stadt Montabaur eine Hausordnung vorhanden sei.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß eine geschriebene Haus­ordnung nicht bestehe, da die Oberin, ohne daß es bisher die- serhalb zu Beanstandungen gekommen wäre, die Hausordnung dort aus­übt. Nach der bisherigen Gepflogenheit ist die Stadt immer gut damit gefahren, den internen Betrieb den Schwestern vom Orden der "Armen Dienstmägde Christi" zu überlassen und nur dort, wo es unabänderlich notwendig ist, auf die Leitung und Führung des Hauses einzuwirken.

Der Vorsitzende bittet gleichzeitig darum, ihn in nichtöffent­licher Sitzung über konkrete Einzelfälle zu unterrichten, so­weit hier berechtigte Beschwerden vorliegen.

Der Vorsitzende verliest ein Schreiben einer Firma, die inner­halb des Stadtgebietes auf Abfallkästen Lokalwerbung betrei­ben will, Die Mitglieder des Stadtrates halten eine derartige Aktion für nicht vorteilhaft und lehnen das Angebot ab.

Der Vorsitzende berichtet weiter, daß die Ausfahrt von der Eichwiese zur Alleestraße zur Kirmes und zum Frühlingsfest oft von den Fahrzeugen der Schausteller versperrt ist. Des­halb benutzen die Fahrzeugbesitzer in der dortigen Gegend die zweite Ausfahrt entlang dem ehemaligen Haus Meuer zur Sauertalstraße hin. Da diese Straße jedoch durch ihre Schräg­lage und aus Verkehrssicherheitsgründen einen Gefahrenpunkt bildet, regt er an, die Ein- und Ausfahrt durch Pfähle zu sper­ren, so daß sie nur durch Fußgänger benutzt werden kann. Fin­den Veranstaltungen auf der Eichwiese statt, kann diese Sperr­maßnahme kurzfristig entfernt werden.

Die entsprechende Beschilderung und das Aufstellen der Pfähle soll^ alsbald erfolgen.

Sitzung v.

18.6.1970

VI.Leg.-P-

Sitzung v. 15.7.1970 VI.Leg.-P. h 1

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13. 8 . 70

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