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Herr Roos berichtet zu diesem Thema über Klagen einzelner Hausbesitzer über die Firma, die in diesen Tagen die Rattenbekämpfung durchfuhrt. Tatsächlich ist es zu einzelnen Beschwerden gekommen, da die Bediensteten dieses Unternehmens des öfteren nicht mit der notwendigen Sorgfalt beim Auslegen der Giftstoffe vorgegangen sind.
ZUm wiederholten Male wird aus der Mitte des Rates die Bitte vorgetragen, zur besseren Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einen städt. Polizeibeamten einzustellen.
Die Ortspolizeibehörde wird aufgefordert, wegen der Rattenplage am zukünftigen Gymnasialsportplatz den Grundstückseigentümer anzuschreiben.
Herr Witte erkundigt sich danach, ob im Altersheim der Stadt Montabaur eine Hausordnung vorhanden sei.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß eine geschriebene Hausordnung nicht bestehe, da die Oberin, ohne daß es bisher die- serhalb zu Beanstandungen gekommen wäre, die Hausordnung dort ausübt. Nach der bisherigen Gepflogenheit ist die Stadt immer gut damit gefahren, den internen Betrieb den Schwestern vom Orden der "Armen Dienstmägde Christi" zu überlassen und nur dort, wo es unabänderlich notwendig ist, auf die Leitung und Führung des Hauses einzuwirken.
Der Vorsitzende bittet gleichzeitig darum, ihn in nichtöffentlicher Sitzung über konkrete Einzelfälle zu unterrichten, soweit hier berechtigte Beschwerden vorliegen.
Der Vorsitzende verliest ein Schreiben einer Firma, die innerhalb des Stadtgebietes auf Abfallkästen Lokalwerbung betreiben will, Die Mitglieder des Stadtrates halten eine derartige Aktion für nicht vorteilhaft und lehnen das Angebot ab.
Der Vorsitzende berichtet weiter, daß die Ausfahrt von der Eichwiese zur Alleestraße zur Kirmes und zum Frühlingsfest oft von den Fahrzeugen der Schausteller versperrt ist. Deshalb benutzen die Fahrzeugbesitzer in der dortigen Gegend die zweite Ausfahrt entlang dem ehemaligen Haus Meuer zur Sauertalstraße hin. Da diese Straße jedoch durch ihre Schräglage und aus Verkehrssicherheitsgründen einen Gefahrenpunkt bildet, regt er an, die Ein- und Ausfahrt durch Pfähle zu sperren, so daß sie nur durch Fußgänger benutzt werden kann. Finden Veranstaltungen auf der Eichwiese statt, kann diese Sperrmaßnahme kurzfristig entfernt werden.
Die entsprechende Beschilderung und das Aufstellen der Pfähle soll^ alsbald erfolgen.
Sitzung v.
18.6.1970
VI.Leg.-P-
Sitzung v. 15.7.1970 VI.Leg.-P. h 1
f V*
" 17 . 711^70 VI.Leg.-P.
13. 8 . 70
VI.Leg.-P^
Hb. il . 70
Mtzung v.
Iß. 10. 70
/T. Leg.
^j:VI. Leg.-P.
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Leg.-p. vi
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