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Stadtrat Dommermuth weist darauf hin, daß für den Ausbau der Umgehungsstraße der Teil des Hammerweges von der Holzbrücke Stendebach bis zum Kreuzungspunkt Roßbergstraße von Fahrzeugen stark befahren wird. Er regt an, die dort vorhandenen zahlreichen Schlaglöcher doch alsbald zu beseitigen. Stadtbaumeister Kaltenhäuser gibt bekannt, daß dies inzwischen ge-- schehen ist.
Stadtrat Witte fragt an, wie es mit dem Kinderspielplatz in der Sommerwiese oberhalb des Bachbettes bestellt ist. Der Platz selbst ist mit hohem Gras bewachsen und durch den davorliegenden Graben ist außer einer schmalen Holzbrücke keine Zugangsmöglichkeit zu diesem Spielfeld.
Herr Witte regt an, doch einen Rohrgraben herzustellen, der dann mit Bauschutt verfüllt werden könnte, so daß eine breitere Zufahrt möglich wäre. Gleichzeitig bittet er, den Platz doch so herzurichten, daß er von den Jugendlichen als Spielfeld genutzt werden kann.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß zur Herrichtung dieses Platzes bereits in der Vergangenheit Überlegungen angestellt wurden. Für die Herrichtung des Platzes, der mit einem entsprechenden Unterbau, mit Einzäunung, Drainage und Umzäunung vorgesehen war, hat man Kosten von 48.000,-- DM ermittelt.
Allerdings sollte dieser Platz dann nicht nur als Kinderspielplatz, sondern auch als sogenannter Bolzplatz für die Alteren dienen.
Herr Witte regt an, aus Kostenersparnisgründen doch anfallenden Bauschutt dort anfahren zu lassen, um dadurch die Unkosten für den Unterbau einzusparen.
Herr Kaltenhäuser erklärt auf Befragen, daß sich hierfür nur wasserdurchlässiger Bauschutt eignet.
Weiterhin gibt der Vorsitzende zu bedenken, daß im Hinblick auf die Nachbargrundstücke auch darauf geachtet werden muß, daß durch die Bodenauffüllung keine Beeinträchtigung dieser Grundstücke durch ablaufendes Wasser erfolgt. Nach einiger Diskussion einigt man sich dahin, daß das Stadtbauamt und das Kreisbauamt erkunden sollen, ob eine tragbare Lösung gefunden werden kann.
Stadtrat Witte macht auf Beschwerden aufmerksam, die aus der Bevölkerung immer wieder wegen der Rattenplage vorgetragen werden. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang das Gelände am zukünftigen Gymnasialsportplatz erwähnt.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß im Rahmen der Rattenbekämpfungsaktion für die städt. Grundstücke selbstverständlich die Stadt und bei anderen Baugrundstücken der jeweilige Eigentümer verpflichtet ist, die Rattenbekämpfungsmittel auszulegen. Die Klagen der einzelnen Hausbesitzer wegen der auftretenden Rattenplage sind im Grundsatz berechtigt. Jedoch kann nur dann Abhilfe geschaffen werden, wenn die gleichen Anlieger auch den Mut haben, bei eigenen Beobachtungen Personenanzuzeigen, die immer wieder Unrat an verbotenen Stellen - und hierunter fällt der erwähnte Platz - ablagern.
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Sitzung v 18.6.1970 VI.Leg.-P*i
Sitzung v.j 15.7.1970 j VI. Leg.-P. Q
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VI. Leg.-P.
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Leg.-P. vi
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