Akte 
Sitzung 14. Mai 1970
Entstehung
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- Blatt 11 -

Stadtrat Dommermuth weist darauf hin, daß für den Ausbau der Umgehungsstraße der Teil des Hammerweges von der Holzbrücke Stendebach bis zum Kreuzungspunkt Roßbergstraße von Fahrzeu­gen stark befahren wird. Er regt an, die dort vorhandenen zahlreichen Schlaglöcher doch alsbald zu beseitigen. Stadt­baumeister Kaltenhäuser gibt bekannt, daß dies inzwischen ge-- schehen ist.

Stadtrat Witte fragt an, wie es mit dem Kinderspielplatz in der Sommerwiese oberhalb des Bachbettes bestellt ist. Der Platz selbst ist mit hohem Gras bewachsen und durch den da­vorliegenden Graben ist außer einer schmalen Holzbrücke kei­ne Zugangsmöglichkeit zu diesem Spielfeld.

Herr Witte regt an, doch einen Rohrgraben herzustellen, der dann mit Bauschutt verfüllt werden könnte, so daß eine brei­tere Zufahrt möglich wäre. Gleichzeitig bittet er, den Platz doch so herzurichten, daß er von den Jugendlichen als Spiel­feld genutzt werden kann.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß zur Herrichtung dieses Platzes bereits in der Vergangenheit Überlegungen angestellt wurden. Für die Herrichtung des Platzes, der mit einem ent­sprechenden Unterbau, mit Einzäunung, Drainage und Umzäunung vorgesehen war, hat man Kosten von 48.000,-- DM ermittelt.

Allerdings sollte dieser Platz dann nicht nur als Kinderspiel­platz, sondern auch als sogenannter Bolzplatz für die Alteren dienen.

Herr Witte regt an, aus Kostenersparnisgründen doch anfallen­den Bauschutt dort anfahren zu lassen, um dadurch die Un­kosten für den Unterbau einzusparen.

Herr Kaltenhäuser erklärt auf Befragen, daß sich hierfür nur wasserdurchlässiger Bauschutt eignet.

Weiterhin gibt der Vorsitzende zu bedenken, daß im Hinblick auf die Nachbargrundstücke auch darauf geachtet werden muß, daß durch die Bodenauffüllung keine Beeinträchtigung dieser Grundstücke durch ablaufendes Wasser erfolgt. Nach einiger Dis­kussion einigt man sich dahin, daß das Stadtbauamt und das Kreisbauamt erkunden sollen, ob eine tragbare Lösung gefunden werden kann.

Stadtrat Witte macht auf Beschwerden aufmerksam, die aus der Bevölkerung immer wieder wegen der Rattenplage vorgetragen werden. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang das Gelände am zukünftigen Gymnasialsportplatz erwähnt.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, daß im Rahmen der Rattenbe­kämpfungsaktion für die städt. Grundstücke selbstverständlich die Stadt und bei anderen Baugrundstücken der jeweilige Ei­gentümer verpflichtet ist, die Rattenbekämpfungsmittel auszu­legen. Die Klagen der einzelnen Hausbesitzer wegen der auf­tretenden Rattenplage sind im Grundsatz berechtigt. Jedoch kann nur dann Abhilfe geschaffen werden, wenn die gleichen An­lieger auch den Mut haben, bei eigenen Beobachtungen Personen­anzuzeigen, die immer wieder Unrat an verbotenen Stellen - und hierunter fällt der erwähnte Platz - ablagern.

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Sitzung v 18.6.1970 VI.Leg.-P*i

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