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Als grundsätzlichen Punkt erwähnt der Vorsitzende die Möglichkeit der Einführung der allgemeinen Datenverarbeitung für die Stadt Montabaur. Bei einer allgemeinen Unterrichtung der infrage kommenden Städte und Gemeinden in Herrstein wurden die bisherigen Bemühungen auf Landesebene den Besuchern dargestellt.
Bei der allgemeinen Datenverarbeitung geht es vor allen Dingen darum, das Einwohnermeldewesen, die Wahlkartei, Erfassung von Schul- und Wehrpflichtigen und andere immer wiederkehrende Erhebungen auf elektronischem Wege und damit zeit- und arbeitssparend zu erfassen.
Es ist vorgesehen, in einem gewissen Zeitraum auch die Städte und Gemeinden an die elektronische Datenverarbeitung anzuschließen, bei denen bisher noch die vorgenannten Angaben bei den staatl. Polizeiämtern erledigt werden.
Wenn auch erst nach Erlaß des neuen Polizeiverwaltungsgesetzes eine endgültige Regelung erfolgt, so sind trotzdem Städte und Gemeinden, bei denen bisher noch staatl. Polizeiämter vorhanden sind, aufgefordert, sich schon jetzt der elektronischen Datenverarbeitung anzuschließen. Die Kostenerstattung würde in diesem Falle die gleiche sein, wie sie auch den Städten und Gemeinden gewährt wird, die sich ohnehin der elektronischen Datenverarbeitung anschließen.
Die Fraktionssprecher sind sich grundsätzlich darüber einig, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die Stadt Montabaur zum baldmöglichen Zeitpunkt an die zentrale Einrichtung für das gesamte Land anzuschließen.
Montabaur, den 30. Juli 1970
Schriftführer Ratsmitglied Witte
Vorsitzender:
V-
Ratsmitglied König:
Sitzung 18.6.1970 VI.Leg.-P*,
Sitzung v.j
15.7.1970
VI.Leg.-p.
17.7*71^70 t
VI.Leg.-P.
13. 8 . 70
VI.Leg.-P.,
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Utzung v.
L5. 10. 70
VI. Leg.-P,
*2&.** lY. 70
VI. Leg.-P.
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Leg.-P. vi
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