DEUTSCHE BUNDESPOST
Anlage zu Punkt I/l4, Verschiedenes
3
DEUTSCHE BUNDESPOST
FERNMELDEAMT! KOBLENZ
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Ab!.:?.tJ.AN.:.
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Fernmeldeamt 1 - 54 Koblenz - Postfach 30 00
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Ein schreiben An die
Stadtverwaltung Montabaur 543 Montabaur
Iiyf 773-02- 2'".°37l969 BL^-?546/Mb 3?^ März 1970
(22/70 24/70)
Betreff
Vereinfachte Planverfahren zu den Bauvorhaben:
Auslegen von Fernmeldekabel in Montabaur, Koblenzer Str.,
N.d.Pl. 24/70 und
Auslegen von Fernmeldekabel von Montabaur bis Goldhausen, ä_.d_. PI. 22 /70 _
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Sehr geehrte Merren!
Ihrer in o. g. Schreiben gestellten Forderung, nach der Kabelauslegung in Montabaur grundsätzlich alle aufgebrochenen Bürgersteigdecken in ihrer gesamten Breite wieder herzustellen, kennen wir uns nach eingehender Überprüfung der Sach- und Rechtslage nicht anschließen.
Rechtlich gesehen, ist die DBP aufgrund des § 2 Telegrarhen-Rege- gesetz (TWG) ^ verpflichtet, die von ihr beanspruchten Vüfkährswege nach"Beendigung der Fernmeldebauarbeiten sobald wie möglich wieder mit Baustoffen instandzusetzen, die nach Art, Tragfähigkeit und Güte dem ursprünglichen Zustand des Verkehrsweges entsprechen.
Die.DBP kann die ihr im § 2 Abs. 3 TWG auferlegte Verpflichtung zur ordnungsgemäßen und tragfähigen Wiederherstellung der Wege- oberflächer auf jeden Fall erfüllen, ohne daß Gehwege in der Gesamtbreite erneuert bzw. mit einem neuen Überzug versehen werden. In bautechnischer Einsicht wird hierzu von den zuständigen Fachgremien einhellig die Ansicht vertreten, daß es möglich ist, bei fachgerechter Verdichtung ded Bodenaushubs und gegebenenfalls des Unterbaues und bei entsprechendem Einbau des Materials auch ohne Erneuerung des gesamten Gehweges technisch den gleichen ordnungsmäßigen und tragfähigen Zustand wie vor dem Aufbruch zu erzielen.
18 . 6.1970 VI.L.eg."P . ^-— —***^ Sitzung v.
15 . 7.1970 Vt.Leg.-P. ]
17 . 7.1970 VI.Leg.-P.
13. 8. 70
VI.Leg.-P/
Sitzung v.
15. 10. 70
/I. Leg.-P.
26 rrnr 7 o
VI. Leg.-P.
Leg.-P. vi
Eine
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{0261) 2&"S 86 Buchungsstelle
°der 281 pschKto PSchA Köln KtoNr 85
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