Abschrift
Anlage zu Punkt 1/14
An die
Deutsche Bundespost - Fernmeldeamt 1 -
5400 Koblenz
Postfach ßOOO
111/1 773-02 19. Mai 1970
Betreff: Vereinfachte Planverfahren zu den Bauvorhaben:
Auslegen von Fernmeldekabel in Montabaur, Koblenzer Str., N. d. PI. 22/70 und
Auslegen von Fernmeldekabel von Montabaur bis Goldhausen, N. d. PI. 22/70
Bezug: Ihre Schreiben vom 24. 4. 1969 und 31* 3* 1970, Az.: BL
3-3546/Mb 22/70 24/70, unsere Schreiben vom 21. 5. 1969 und 13* 4. 1970, Az.: 111/1 773-02 sowie die in der Zwischenzeit stattgefundene Ortsbesichtigung
Sehr geehrte Herren!
Wir nehmen Bezug auf die in der o. a. Angelegenheit stattgefundene Ortsbesichtigung und teilen Ihnen mit, daß der zuständige Ausschuß der Stadt nach eingehender Beratung der Sachlage die Zustimmung zur Verlegung der beantragten Kabelleitungen erteilt hat. Voraussetzung für diese Zustimmung ist jedoch, daß bei der Verlegung in der Sauertalstraße die gesamte Bürgersteigbreite neu hergerichtet wird, in der Koblenzer Straße muß die Wiederherstellung des Bürgersteiges in einen einwandfreien Zustand gewährleistet sein.
Wir erteilen Ihnen weiterhin mit, daß wir grundsätzlich die Forderungen erheben, daß Bürgersteige im Stadtgebiet, die nur eine Breite bis 1,20 m haben, nach Verlegung von Kabelleitungen in gesamter Breite mit einer neuen Oberfläche versehen werden müssen.
Bei größeren Bürgersteigbreiten wird von dieser Forderung abgesehen, jedoch muß hier eine einwandfreie Wiederherstellung gewährleistet sein.
Abschließend geben wir Ihnen, wie bei der Ortsbesichtigung besprochen, die Straßen bekannt, die als Folge Ihrer Kabelverlegungen Schäden aufweisen. Es sind dies im einzelnen Teile der Gelbachstraße, Koblenzer Straße, Sommerwiese, Tiergartenstr., Fürstenweg, Frh.-v.-Stein-Straße, Elgendorfer Straße, Von-Ors- beck-Straße.
Wir bitten um eine umgehende Instandsetzung.
Hochachtungsvoll
VI.lieg)
18.6.197O
VI .Leg
Sitzung v.
15.7.1970
VI.Leg.-P.
13. 8. 70
gez.:Mangels Bürgermeister

