Akte 
Sitzung 19. Februar 1970
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Soweit das Schreiben des Landratsamtes. Der Zielplan des Innen­ministeriums sieht vor, daß eine Verbandsgemeinde gebildet wird aus folgenden Gemeinden:

Bladernheim, Daubach, Eigendorf, Eschelbach, Ettersdorf, Gacken­bach, Heiligenroth, Holler, Horbach, Horressen, Hübingen, Monta­baur, Niederelbert, Oberelbert, Reckenthal, Ruppach-Goldh., Stahl­hofen, Untershausen, Welschneudorf, Wirzenborn.

Sitzung^

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Zusammen also 20 Gemeinden mit 17*596 Einwohnern.

Nach der Beschlußfassung des Gemeinderates aus Großholbach ist davon auszugehen, daß Großholbach seine Absicht, Montabaur zuge­ordnet zu werden, durchsetzen wird, zumal die Existens der Ver­bandsgemeinde Ost durch eine solche Zuordnung nicht gefährdet wird. Außerdem ist davon auszugehen, nach der Willensäußerung der 3 Parteien des Kreises, daß auch die Gemeinde Boden der Ver­bandsgemeinde Montabaur zugeordnet wird. Wir kämen dann auf rd. 18.500 Einwohner bei 22 Gemeinden,und bei diesen 22 Gemeinden werden wir also 6 auf Zeit nicht mehr existent sehen, denn es sind Gemeinden unter 300 Einwohnern, die Kraft Gesetzes aufge­löst werden. Es handelt sich um Bladernheim, Daubach, Ettersdorf, Reckenthal, Untershausen, Wirzenborn.

Anschließend daran verliest der Vorsitzende die Begründung des von der Stadt Montabaur ausgearbeiteten Beschlußvorschlages vor.

Der Beschlußvorschlag selbst hat folgenden Wortlaut:

1. Der Rat der Stadt Montabaur stimmt grundsätzlich der gemäß Zielplanung des Innenministeriums vorgesehenen Bildung und räumlichen Abgrenzung der künftigen Verbandsgemeinde Monta­baur zu. Er empfiehlt außerdem, aus Gründen der bisherigen räumlichen Verflechtung, die Gemeinden Boden und Großhol­bach ebenfalls der Verbandsgemeinde Montabaur zuzuordnen.

2. Unabhängig von der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Rat der Stadt Montabaur aus Gründen des öffentl. Wohles darüberhinaus den unmittelbaren gemeindlichen Zusammen­schluß der Umlandgemeinden Horressen, Eigendorf und Eschel­bach mit der Stadt Montabaur zu einer Einheitsgemeinde für zwingend erforderlich.

3. Sofern die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn (Gemeinden unter 300 Einwohnern) im Falle ihrer Auflösung einen gemeindlichen Anschluß an die Stadt Montabaur wünschen, erklärt sich der Rat der Stadt Montabaur grundsätzlich zur Aufnahme dieser Gemeinden bereit.

Begründung:

Zu 1. Die Ziele der kommunalen Neuordnung werden bejaht. Der nach

dem Zielplan des Innenministeriums vorgesehene Zusammenschluß der Gemeinden in der Form der Verbandsgemeinde entspricht der tatsächlichen Ausrichtung der Umlandgemeinden auf das Mittelzentrum Montabaur.

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