Akte 
Sitzung 19. Februar 1970
Einzelbild herunterladen

Sitzung v 9. 3. 70 VI. Leg,.i

II. Nichtöffentl

Sitzung

Zu Punkt 11/1. Kommunale Neuordnung (Zielplanung für die Verbands­gemeinde Montabaur)

ohne Vorlage

Der Vorsitzende erläutert die nach den Richtlinien des rheinland- pfälzischen Innenministeriums vorgesehene Zielplanung zur Bildung von Verbandsgemeinden. Die Aufgaben und Probleme der künftig zu bildenden Verbandsgemeinde Montabaur stellt der Vorsitzende nach den Bestimmungen der Verbandsgemeindeordnung in den Vordergrund seiner Ausführungen.

Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand vor allen Din­gen die Frage, welche Vor- und Nachteile sich für die Stadt Mon­tabaur bei Bildung einer Verbandsgemeinde ergeben.

Von der Kostenseite her werden zunächst Personalfragen und Raumbe­darf erörtert. Es wird mit mindestens DM 200.000,-- Mehrkosten beim Personalaufwand gerechnet. Die räumliche Unterbringung von wenigstens 10 Bediensteten innerhalb der inneren Verwaltung ver­ursacht weitere Schwierigkeiten. Soweit die vorhandenen Büroräume zusätzlich besetzt werden können, bleibt doch in jedem Fall ein Engpaß bestehen. Man wird zur gegebenen Zeit nach einer Ausweich­möglichkeit suchen müssen, die sich in dem Gebäude des ehemaligen alten Amtsgerichtes anbietet. Ob bauliche Veränderungen oder Neu­bauplanungen kurzfristig verwirklicht werden können, erscheint zweifelhaft.

In der weiteren Diskussion ging es um allgemeine Verwaltungspro­bleme der Umlandsgemeinden und ihre mögliche Koordinierung inner­halb einer später zu bildenden Verbandsgemeinde.

Sodann verliest der Vorsitzende eine Verfügung des Landratsamtes vom 20. 1. 1970:

"Beigefügt übersenden wir Ihnen den vom Min.d.I. ausgearbeiteten Zielplanentwurf. Danach ist vorgesehen, Ihre Gemeinde der neu zu bildenden Verbandsgemeinde Montabaur zuzuordnen. Wir bitten, die Gemeindevertretung dazu zu hören und zu diesem Zweck einen Be­schluß dieses Organs herbeizuführen. Sollte die Gemeindevertretung mit dem Zielplan nicht einverstanden sein, bitten wir, uns über entsprechende Gegenvorstellungen zu unterrichten.

Bis spätestens 27. Februar 1970 bitten wir, unter Beifügung des entsprechenden Beschlusses über das Ergebnis zu berichten. Weiter wollen Sie uns unterrichten, wenn diese Verfügung bei Ihnen ein­gegangen ist. Eine Verlängerung ist leider nicht möglich.

Sitzun. 12. 3, VI.Leg

I6.4.19

VI.Leg,.

Sit^

%4Ala

Vlf.Lei

18 . 6.1970

VI.Leg

5itzung v. L5.7.1970 fl. Leg

17

VI.Leg.-P

13. 8 . 70 {

VI.Leg.-P/

Sitzung v. .Q

L5. 10. 70

fl. Leg.-P

2b-rm

VI. Leg.-P