Sitzung v 9. 3. 70 VI. Leg,.i
II. Nichtöffentl
Sitzung
Zu Punkt 11/1. Kommunale Neuordnung (Zielplanung für die Verbandsgemeinde Montabaur)
ohne Vorlage
Der Vorsitzende erläutert die nach den Richtlinien des rheinland- pfälzischen Innenministeriums vorgesehene Zielplanung zur Bildung von Verbandsgemeinden. Die Aufgaben und Probleme der künftig zu bildenden Verbandsgemeinde Montabaur stellt der Vorsitzende nach den Bestimmungen der Verbandsgemeindeordnung in den Vordergrund seiner Ausführungen.
Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand vor allen Dingen die Frage, welche Vor- und Nachteile sich für die Stadt Montabaur bei Bildung einer Verbandsgemeinde ergeben.
Von der Kostenseite her werden zunächst Personalfragen und Raumbedarf erörtert. Es wird mit mindestens DM 200.000,-- Mehrkosten beim Personalaufwand gerechnet. Die räumliche Unterbringung von wenigstens 10 Bediensteten innerhalb der inneren Verwaltung verursacht weitere Schwierigkeiten. Soweit die vorhandenen Büroräume zusätzlich besetzt werden können, bleibt doch in jedem Fall ein Engpaß bestehen. Man wird zur gegebenen Zeit nach einer Ausweichmöglichkeit suchen müssen, die sich in dem Gebäude des ehemaligen alten Amtsgerichtes anbietet. Ob bauliche Veränderungen oder Neubauplanungen kurzfristig verwirklicht werden können, erscheint zweifelhaft.
In der weiteren Diskussion ging es um allgemeine Verwaltungsprobleme der Umlandsgemeinden und ihre mögliche Koordinierung innerhalb einer später zu bildenden Verbandsgemeinde.
Sodann verliest der Vorsitzende eine Verfügung des Landratsamtes vom 20. 1. 1970:
"Beigefügt übersenden wir Ihnen den vom Min.d.I. ausgearbeiteten Zielplanentwurf. Danach ist vorgesehen, Ihre Gemeinde der neu zu bildenden Verbandsgemeinde Montabaur zuzuordnen. Wir bitten, die Gemeindevertretung dazu zu hören und zu diesem Zweck einen Beschluß dieses Organs herbeizuführen. Sollte die Gemeindevertretung mit dem Zielplan nicht einverstanden sein, bitten wir, uns über entsprechende Gegenvorstellungen zu unterrichten.
Bis spätestens 27. Februar 1970 bitten wir, unter Beifügung des entsprechenden Beschlusses über das Ergebnis zu berichten. Weiter wollen Sie uns unterrichten, wenn diese Verfügung bei Ihnen eingegangen ist. Eine Verlängerung ist leider nicht möglich.
Sitzun. 12. 3, VI.Leg
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5itzung v. L5.7.1970 fl. Leg
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