Akte 
Sitzung 19. Februar 1970
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Es wird jedoch für sinnvoll gehalten, zu den bisher im Zielplan aufgezählten Gemeinden ebenfalls noch die Gemein­den Boden und Großholbach hinzuzunehmen. Dieses erscheint notwendig im Hinblick auf die Lage dieser Gemeinden zum übrigen Verbandsgemeindegebiet und zu dessen natürlichem Zentrum Montabaur. Eine solche Zuordnung würde - soweit be­kannt ist - dem Willen der Bürgerschaft dieser beiden Ge­meinden entsprechen.

Zu 2. Die Gemeinden Eigendorf, Eschelbach und Horressen müssen aus Gründen des öffentlichen Wohles, möglichst noch vor Bildung der Verbandsgemeinde, mit der Stadt Montabaur un­mittelbar im Rahmen einer Einheitsgemeinde vereinigt wer­den.

In den letzten Jahren hat sich bei Planung und Durchführung zahlreicher öffentlicher und privater Maßnahmen die Tat­sache eigenständiger Gemeinwesen im Stadtumlandbereich hem­mend auf die Entwicklung des Gesamtraumes Montabaur ausge­wirkt und zu unvertretbaren Fehlinvestitionen öffentlicher Gelder geführt (Schulbau, Wasserversorgung, Straßenbau, Planung und Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, Müllbeseitigung). Die geringe interkommunale Zusammenar­beit und fehlende Koordinierung haben es bisher verhindert, daß die Möglichkeiten und natürlichen Voraussetzungen der Entwicklung zum Fremdenverkehrsgebiet wirkungsvoll genutzt worden sind.

Die aus den drei Gemeinden bestehende Umlandzone bildet heute bereits mit der Stadt Montabaur aufgrund ihrer viel­seitigen Verflechtungen ein neues Stadtsystem, das jedoch durch Eigenständigkeit eines jeden Gemeinwesens bisher nachteilig beeinflußt worden ist. Nicht die Einzelgemein­de in ihrer heutigen räumlich engen Begrenzung, sondern der unmittelbare Versorgungsnahbereich kann und muß die unterste sozialökonomische Raumeinheit werden. Nur in die­sem neu zu bildenden einheitlichen Gemeinwesen kann die Grundversorgung und die wechselseitige Ergänzung der Da­seinsbereiche zur Wirkung gebracht und eine optimale Ent­wicklung des Bereiches der Gemeinden Eigendorf, Eschelbach, Horressen und der Stadt Montabaur für die Zukunft gewähr­leistet werden. Auch eine sinnvolle Raumordnung des unmit­telbaren Stadtumlandes würde durch einen Zusammenschluß der vier Gemeinden besser zu erreichen sein, was seinerseits wiederum Bedeutung und positive Wirkung für den übrigen Um­landbereich des Mittelzentrums Montabaur haben würde.

In analoger Anwendung der Regelungen im Bereich der Städte Westerburg, Bad Marienberg und Hachenburg wird gegebenen­falls eine gesetzgeberische Maßnahme zur gemeindlichen Zu­sammenlegung erwartet.

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