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Bezeichnung
verlaufend von bis
Taunusstraße
Eifelstraße
Albertstraße
Barbarastraße
Albertstraße,bis
Rhönstraße
Ecke Barbarastraße / Albertstraße bis Rhönstraße
Jahnstraße bis Weg "Am Wassergraben"
Jahnstraße bis zum bereits fertiggestellten Teil der Barbarastraße
hergestellte
Teileinrichtung
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn, Parkstreifen, Bürgersteige und Beleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt der 1. Oktober 1969 .
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LSTrG - vom 15 . 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. Oktober 1969 .
Gemäß § 40 (l) GO enthalten sich 2 Ratsmitglieder bei der Beschlußfassung der Stimme.
Zu Punkt 1/10, Vorlage Nr. 48 a - Beschlußfassung über die Beendigung
des Ausbaues des Steinweges (Teilstück)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (%Ausbaubeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten am Steinweg, und zwar
1. von der Bahnhofstraße bis zum Hause Josef Marx,
2. vom Konrad-Adenauer-Platz bis zum Steinweg,
3. vom Steinweg bis zur Metzgerei Zühlke
fest. Als Zeitpunkt der Beendigung der Ausbauarbeiten wird der 1. Okt.
1969 festgesetzt. Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vorgenannten Satzung sowie der Satzung vom 26. 3* 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (1. Änderung) zu erheben. Der Beschluß des Stadtrates vom 24. 4. 1969 (Vorlage Nr. 574) enthält die Maßstäbe der Kostenverteilung.
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Zu Punkt 1/11, Bekanntgaben, Anregungen, Anfragen
Stadtrat Witte fragt an, ob der Bürgermeister über die laufenden Ausbaumaßnahmen der Bachverrohrung Näheres zu berichten weiß.und wie weit der Stand des Ausbaues der Bürgersteige auf der Alberthöhe gediehen sei. Die Erklärung des Vorsitzenden hierzu lautet wie folgt:
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