Akte 
Sitzung 13. November 1969
Entstehung
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Zu Punkt 1/7.

Die vorgenannten Maßnahmen über die Vergabe von Planungsaufträgen werden eingehend vom Rat diskutiert. Die Notwendigkeit, Planungs­aufträge für alle genannten Vorhaben zu erteilen, wird als dringend notwendig anerkannt, da dies unabdingbare Voraussetzung für die Zu­kunft ist.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Vergabe von Planungsaufträgen für die in der Tagesordnung festgesetzten Maßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechenden Fachingenieuren Verbindung auf­zunehmen und geeignete Ideen, Vorschläge dem Rat vorzulegen.

Für d) - Ausbau der Grünanlagen am Kringelberg - gilt die Einschrän­kung, daß das Bauprogramm der Beratung der Ausschüsse und des Stadt­rates Vorbehalten bleibt.

Zu Punkt 1/8, ohne Vorlage - Beschlußfassung über die bauliche Nutzung

der sogenannten Kalbswiese als Parkplatz

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Nach Kenntnisnahme des Planes und der Kostenermittlung für die Er­richtung eines Parkhauses auf der Kalbwiese stellt der Stadtrat fest, daß die Verwirklichung dieses Vorhabens z. Zt. über das tatsächliche Bedürfnis der Stadt hinausgeht und auch die Finanzierungskraft über­fordert. Der Stadtrat beschließt daher die ebenerdige Nutzung der Kalbswiese als Parkplatz und ihre entsprechende Herrichtung im Jah­re 1970 .

Sitz

19.

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Sitzung v.

5.7.1970

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17.71

VI.Leg.-P.

Zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 48 - Beschlußfassung über die Fertigstel­lung und Widmung der Moselstraße, des Grenzweges (Teilstück), der Taunusstraße, der Eifelstraße, der Albertstraße (Teil­stück) und der Barbarastraße (Teilstück) und die Erhebung von Erschließungsbei­trägen (Kostenspaltung)

Der Stadtrat faßt bei 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsan­lagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teilein­richtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):

Bezeichnung

verlaufend von bis

hergestellte

Teileinrichtung

Moselstraße Grenzweg Montabaur- Fahrbahn, Bürgersteige

Horressen einschl. und Beleuchtung

Grundstücke Gilles/

Käuper

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VI. Leg.-P.

Sitzung 13'

VI, Leg.

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Elgendorfer Straße bis Moselstraße

Fahrbahn, Bürgersteige Beleuchtung

Grenzweg