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Zu Punkt 1/7.
Die vorgenannten Maßnahmen über die Vergabe von Planungsaufträgen werden eingehend vom Rat diskutiert. Die Notwendigkeit, Planungsaufträge für alle genannten Vorhaben zu erteilen, wird als dringend notwendig anerkannt, da dies unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft ist.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Vergabe von Planungsaufträgen für die in der Tagesordnung festgesetzten Maßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechenden Fachingenieuren Verbindung aufzunehmen und geeignete Ideen, Vorschläge dem Rat vorzulegen.
Für d) - Ausbau der Grünanlagen am Kringelberg - gilt die Einschränkung, daß das Bauprogramm der Beratung der Ausschüsse und des Stadtrates Vorbehalten bleibt.
Zu Punkt 1/8, ohne Vorlage - Beschlußfassung über die bauliche Nutzung
der sogenannten Kalbswiese als Parkplatz
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nach Kenntnisnahme des Planes und der Kostenermittlung für die Errichtung eines Parkhauses auf der Kalbwiese stellt der Stadtrat fest, daß die Verwirklichung dieses Vorhabens z. Zt. über das tatsächliche Bedürfnis der Stadt hinausgeht und auch die Finanzierungskraft überfordert. Der Stadtrat beschließt daher die ebenerdige Nutzung der Kalbswiese als Parkplatz und ihre entsprechende Herrichtung im Jahre 1970 .
Sitz
19.
VI. Leg,.)
Sitzung ^ 9. 3. 7o VI. leg
Sit zu!).
12 . 3 ,
VI *Leg,
16 . 4 . 19 -
VI.Leg,.
VI.n
18 . 6 . 197 °
VI.Leg
Sitzung v.
5.7.1970
I.Leg.-p,
17.71
VI.Leg.-P.
Zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 48 - Beschlußfassung über die Fertigstellung und Widmung der Moselstraße, des Grenzweges (Teilstück), der Taunusstraße, der Eifelstraße, der Albertstraße (Teilstück) und der Barbarastraße (Teilstück) und die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Kostenspaltung)
Der Stadtrat faßt bei 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte
Teileinrichtung
Moselstraße Grenzweg Montabaur- Fahrbahn, Bürgersteige
Horressen einschl. und Beleuchtung
Grundstücke Gilles/
Käuper
13 . 8. 7° VI.Leg.-9
fitzung v.
tß. 10 . 70
fl. Leg.-P.
I!, * . 1
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VI. Leg.-P.
Sitzung 13'
VI, Leg.
Sit^
12 . 2 ,' ^
VI. ^ f'
Elgendorfer Straße bis Moselstraße
Fahrbahn, Bürgersteige Beleuchtung
Grenzweg

